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STEUERERLEICHTERUNGEN FÜR HOCHWASSEROPFER: Kein Gerichtsvollzieher in der Flut

Nichts ist schlimmer, als mit beiden Beinen im Schlamm zu stehen, wenn das Finanzamt den Vollstreckungsbeamten schickt. Den Betroffenen der Flut in Bayern, Sachsen und Thüringen soll eine solche Doppelkatastrophe erspart bleiben.

Nichts ist schlimmer, als mit beiden Beinen im Schlamm zu stehen, wenn das Finanzamt den Vollstreckungsbeamten schickt. Den Betroffenen der Flut in Bayern, Sachsen und Thüringen soll eine solche

Doppelkatastrophe erspart bleiben. Wie das Finanzministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) auf Anfrage mitteilte, gebe es mit diesen drei Ländern eine Vereinbarung zur steuerlichen Schonung der Flutbetroffenen. So können Unternehmer ihre Steuervorauszahlungen kürzen, fällige Steuern würden gestundet, auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge werde verzichtet. Außerdem könnten Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung von der Steuer abgesetzt werden. Tschechiens Finanzminister Miroslav Kalousek hatte zuvor erklärt, dass er den Hochwasseropfern Steuern ganz oder teilweise erlassen wolle. Darauf dürfen deutsche Opfer wohl nicht hoffen. asi

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