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Straßenverkehr: Verkehrssünder: Schnelle Fahrer, schnelle Strafen

Verkehrssünder müssen im Ausland in manchen Fällen mit drakonischen Sanktionen rechnen. Mit besonderer Härte wird man laut ADAC in den skandinavischen Ländern zur Rechenschaft gezogen.

Berlin - Wer in Dänemark zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, der muss mit dem Verlust eines Monatseinkommens rechnen. In Italien kann Alkohol am Steuer den Autofahrer unfreiwillig zum Fußgänger machen, da das Auto beschlagnahmt und zwangsversteigert werden kann. Und spanische Weinliebhaber müssen sich im Falle eines zu hohen Promillegehaltes hinter dem Steuer auf eine mindestens dreimonatige Haftstrafe einstellen. In Deutschland ist zwar seit 1. Februar ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der Rasen und Drängeln erheblich verteuert. Trotzdem werden Verkehrssünden im europäischen Ausland oft mit bedeutend höheren Strafen belegt, als dies in Deutschland der Fall ist.

Mit besonderer Härte werden laut ADAC Verkehrssünder in den skandinavischen Ländern zur Rechenschaft gezogen. Sowohl Rotlicht- als auch Überholverstöße werden beispielsweise in Norwegen mit 590 Euro geahndet. Maximilian Maurer von der Pressestelle Recht und Technik des ADAC gibt jedoch zu bedenken, dass das deutsche Verkehrsstrafenregister zusätzlich mit dem Punktesystem in Flensburg arbeitet. „Als ADAC finden wir dieses System gut, weil der Punkt jedem gleichermaßen wehtut. Der reine Geldbetrag ist für Hartz-IV- Empfänger deutlich schmerzlicher als für Gutverdienende“, so Maurer.

Die deutlich höheren Beträge im Ausland müssen in vielen Ländern oftmals direkt vor Ort bezahlt werden. Allerdings gelte dies nur bei Radarskontrollen mit anschließendem Herauswinken durch die Polizei, erklärt Maurer. Werde man im Ausland geblitzt und bekomme erst anschließend ein Bußgeldschreiben nach Deutschland geschickt, sei die Situation eine andere. „Zwar gibt es mit vielen europäischen Ländern bilaterale Abkommen, aber diese haben mit der Vollstreckung nichts zu tun“, sagt der Sprecher. Bei den Abkommen gehe es oft nur darum, dass ein anderer Staat über das Kraftfahrtbundesamt das Kennzeichen eines Halters ermitteln darf. Es gibt jedoch keine Vollstreckungshilfe durch die Bundesrepublik, da deutsche Behörden dabei wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht für andere europäische Behörden aktiv werden dürfen.

„Es gibt nur ein einziges funktionierendes Vollstreckungsabkommen, und das ist jenes zwischen Deutschland und Österreich“, macht Maurer deutlich. Dort erhobene Geldbußen für Verkehrssünder können bei deren Rückkehr nach Deutschland auch von den deutschen Behörden eingefordert werden.

Bereits seit einiger Zeit gibt es in der EU Pläne für eine einheitliche und grenzübergreifende Vollstreckungsregelung. Es sei allerdings anzuzweifeln, ob der EU-Rahmenvertrag zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wie geplant noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werde, meint Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins und Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Wird der EU-Rahmenbeschluss allerdings in deutsches Recht umgewandelt, würde dies bedeuten, dass Bußgelder aus dem Ausland, die über 70 Euro betragen, in Deutschland vollstreckt werden.“ Die Drohbriefe ausländischer Inkassogesellschaften braucht man aber auch in nächster Zukunft nicht zu fürchten. In Deutschland können Bußgelder nicht über Inkassoverfahren eingetrieben werden, da dies eine staatliche Hoheitsaufgabe ist. Schriftliche Drohungen ausländischer Inkassofirmen könne man daher „getrost wegwerfen“, so Riedmeyer.

Wer aber glaubt, in den meisten EU-Ländern jegliche Tempolimits missachten zu können, der irrt. Fährt man nur einmal in seinem Leben zu schnell durch Portugal, hat man derzeit rechtlich kaum etwas zu befürchten. Das heißt aber nicht, dass das Delikt und der entsprechende Bußgeldbescheid ganz folgenlos sind. Wer beispielsweise öfter im Jahr über die polnische Grenze fährt, der sollte sich über die eventuellen Konsequenzen von missachteten Bußgeldverfahren im Klaren sein. Wer schließlich erneut mit seinem Auto in dem Nachbarland unterwegs ist, der gerät möglicherweise erneut in die Maschen der dortigen Fahndung. „Generell zu sagen, das war im Ausland, das ist mir wurscht, ist zu kurz gedacht“, warnt Maurer vom ADAC. Zudem komme es in einigen Ländern auch häufiger vor, dass Autokennzeichen per Überwachung registriert würden. Daher kann es stets passieren, bei einer Rückkehr in das jeweilige Land erneut aufzufallen und für den noch nicht gezahlten Bußgeldbescheid der letzten Ferien zur Kasse gebeten zu werden. Was besonders in Italien fatal sein kann, da sich hier mit jeder Mahnung das Bußgeld verdoppelt.

Lina Staubach

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