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© dpa

Streit: Nach Prügelattacke zeigt Ernst August Zeugen an

Ohrfeigen oder Faustschläge? Ernst August Prinz von Hannover (55) hat im Prozess um seine Prügelattacke in Kenia vier Zeugen wegen Falschaussage angezeigt. Er wirft ihnen eine bewusst falsche Darstellung vor.

Ernst August Prinz von Hannover (55) hat im Prozess um seine Prügelattacke in Kenia vier Zeugen wegen Falschaussage angezeigt. Es gebe eindeutige Indizien dafür, dass die Männer die Auseinandersetzung im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu bewusst falsch dargestellt hätten, teilten die Anwälte des Welfenprinzen am Donnerstag mit. Ernst August zeigte das Opfer, den Hotelier und Discobesitzer Josef Brunlehner, sowie drei kenianische Augenzeugen an. Alle vier hatten in dem Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim ausgesagt, der Prinz habe mehrfach mit der Faust zugeschlagen. Der Adlige bestreitet dies und spricht von Ohrfeigen.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte den Eingang der Strafanzeigen zunächst nicht bestätigen und wollte daher auch nichts über die Folgen für das Verfahren sagen. „Generell hat eine Anzeige wegen Falschaussage aber keinen Einfluss auf ein laufendes Verfahren“, sagte Oberstaatsanwalt Christian Gottfriedsen am Donnerstag. Gibt es nach Abschluss der Beweisaufnahme jedoch einen hinreichenden Tatverdacht, werde auch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten.

Die Verteidigung des Prinzen stützt die Anzeige auch auf widersprüchliche Aussagen hinsichtlich des Tatortes an dem Traumstrand auf Lamu. Damit sollen laut Anwalt Hans Wolfgang Euler die den Prinzen entlastenden Zeugen diskreditiert werden. „Der ,neue‘ Tatort wäre für sie nämlich nicht mehr einsehbar“, hieß es in der Mitteilung der Anwälte. So hatte auch Ernst Augusts Ehefrau, Prinzessin Caroline von Monaco, in dem Wiederaufnahmeverfahren andere Angaben zu Ort und Ablauf der Auseinandersetzung gemacht. Die drei Augenzeugen hatten in der vergangenen Woche zwar auch widersprüchliche Aussagen gemacht, waren sich aber einig, dass das Opfer mit zahlreichen Faustschlägen traktiert wurde.

Das Landgericht Hannover hatte den Chef des Welfenhauses 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 445 000 Euro verurteilt. Der Prozess wurde nun in Hildesheim neu aufgerollt. Ursprünglich war für den kommenden Donnerstag vorgesehen, dass Prinzessin Caroline aussagt. Dieser Termin wurde aber vom Gericht abgesetzt. (dpa)

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