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Panorama: Streit um die Erinnerung

Berliner Gutachter sagt im Kachelmann-Prozess aus

Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann mehren sich die Widersprüche zu den Darstellungen des angeblichen Opfers. Am Freitag trat der vom Gericht als Sachverständiger bestellte Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber vor dem Landgericht Mannheim auf. Er sollte etwas zur Aussagetüchtigkeit von Claudia D. sagen, die sich bei ihrer Vernehmung angesichts des durch die angebliche Vergewaltigung ausgelösten Traumas mehrfach auf Erinnerungslücken berufen hatte.

Kröbers wissenschaftliche Expertise läuft dem zuwider: „In der Regel werden traumatische Ereignisse besonders gut erinnert.“ Das gelte auch für Vergewaltigungsopfer. Insgesamt reagierten Menschen auf erschütternde Ereignisse sehr unterschiedlich. Nur rund 30 Prozent entwickelten „posttraumatische Symptomatiken“. Bei den Polizisten, die nach dem schweren Flugzeugabsturz über dem Bodensee 2002 im Einsatz waren, seien sogar nur drei Prozent traumatisiert gewesen. Kröber sagte weiter, in lebensbedrohlichen Lagen komme es zu einer Abspaltung des Gefühls. Angst werde nicht mehr empfunden, was später oft zu der Aussage führe, man würde sich „nur noch teilweise erinnern“. Nicht nur schlimme Straftaten könnten zu Traumatisierungen führen, sondern ebenso Demütigungen oder Trennungssituationen, sagte der Gutachter.

Kröbers Aussage richtete sich direkt gegen Thesen des Heidelberger Traumatologie-Professors Günter Seidler, bei dem Claudia D. in Behandlung ist. Seidler war allerdings nur als Zeuge, nicht als Sachverständiger vernommen worden. Er behauptet, die Erinnerungslücken ließen auf die Tat selbst schließen. Gerade Traumatisierte könnten sich nicht gut daran erinnern, was sie erlitten hätten.

Kröber und Seidler sind wissenschaftliche Antipoden. Viele forensische Psychiater halten von der Traumaforschung nichts, auch Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn nennt Seidler einen Scharlatan. Andererseits ist Kröber als Gutachter in Berliner Prozessen dafür bekannt, eher selten Störungen zu diagnostizieren. „Kröber ruft man an, wenn einer nichts haben soll“, heißt es in Anwaltskreisen. Was der eine zuviel an Einfühlungsvermögen mitbringt, hat der andere möglicherweise zu wenig.

Gleichwohl reiht sich die Aussage in die Angaben anderer rechtsmedizinischer Gutachter an den vergangenen Prozesstagen ein, die an den Darstellungen der mutmaßlichen Opferzeugin zweifeln lassen. So war den Ärzten schleierhaft, wie Claudia D.’s Hautspuren von dem Messer verschwinden konnten, das ihr der Angeklagte an den Hals gedrückt haben soll. Auch hieß es, das Verletzungsbild erfülle typische Merkmale einer Selbstverletzung.

Das Gericht scheint dennoch an den Plänen für seine Beweisaufnahme festhalten zu wollen. Kürzlich war man in die Schweiz gereist, um dort eine weitere Kachelmann-Freundin zu befragen, die Journalisten Schreckensgeschichten über den Angeklagten erzählt hatte. Am Freitag ging es bei einem Streit zwischen Anklage und Verteidigung auch darum, was die Zeugin genau gesagt hatte. Außer den Prozessbeteiligten weiß das niemand. Es gab einmal mehr keine Öffentlichkeit. mit dapd

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