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Tanklastzug-Unglück: Verursacher zu Haft verurteilt

Der Verursacher des wohl teuersten Verkehrsunfalls ist zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte vor rund einem Jahr einen Tanklastzug gerammt, der daraufhin eine Brücke hinabstürzte und explodierte.

Gummersbach (14.09.2005, 13:25 Uhr) - Ein Jahr nach dem wohl teuersten Verkehrsunfall in Deutschland ist der 26 Jahre alte Verursacher wegen fahrlässiger Tötung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Gummersbach sprach am Mittwoch von einem "absolut verantwortungslosen" und "kaltblütigen" Unfallverursacher, der im August 2004 unter Drogeneinfluss ein "ganzes Bündel von Fahrfehlern" begangen habe. Er hatte auf der Wiehltal-Autobahnbrücke bei Gummersbach einen Tanklaster mit 32.000 Litern Treibstoff gerammt, der in die Tiefe stürzte und explodierte. Der Lastwagenfahrer starb. An der Brücke entstand ein Schaden von bis zu 40 Millionen Euro.

Der Mann, der sein Urteil schweigend und mit gesenktem Blick entgegennahm, wurde unmittelbar danach wegen Fluchtgefahr in Haft genommen und in Handschellen abgeführt. Die Eltern des getöteten Lastwagenfahrers kritisierten das Strafmaß als zu niedrig.

Die Haftstrafe gegen den 26-Jährigen wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, dies sei nicht vertretbar, betonte das Gericht. Der Vorsitzende Richter Peter Sommer sagte, der 26-Jährige habe sich zum Unfallzeitpunkt in einem "akuten Rauschzustand" nach Cannabis-Konsum befunden und sei trotz extremer Nässe und mit stark abgefahrenen Reifen mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Der Fahrer des Lastzugs sei bei vollem Bewusstsein gewesen, als er von der Brückenkante in die Tiefe stürzte und in seiner Fahrerkabine "bis zur Unkenntlichkeit" verbrannte. Der Unfallverursacher, der keinen Führerschein besitzt, habe keinerlei Hilfsmaßnahmen eingeleitet.

Die Verteidigerin des Verurteilten legte Haftbeschwerde ein. Sie kündigte an, sie werde das Urteil überprüfen lassen und sich mit ihrem Mandanten abstimmen, ob sie in Berufung gehe, sagte Ulrike Tasic. Sie gehe davon aus, dass auch die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten werde. Diese äußerte sich zunächst nicht.

Die Anklagebehörde hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verlangt. Die Nebenklägerin, die Ehefrau des getöteten Lastwagenfahrers, hatte sich dieser Forderung angeschlossen. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung plädiert.

Das Gericht hatte betont, dass sich der Lastwagenfahrer absolut richtig verhalten habe und keinerlei Mitschuld an dem Unfall trage. Alle Sachverständigen waren sich einig, dass der Verursacher mit seinem Auto den Lastwagen erst vorne links rammte, dann gegen die Leitplanke schleuderte und anschließend gegen die rechte Seite des Tanklastzugs prallte. Beim Absturz und der Explosion entging eine Ortschaft am Fuß der Brücke nur knapp einer Katastrophe.

Laut Gerichtssprecher wird der Haftpflichtversicherer des Verurteilten für den Millionenschaden aufkommen müssen. Er hatte den Wagen auf sich angemeldet, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Möglicherweise werde der 26-Jährige wegen des Drogenkonsums in Regress genommen. ()

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