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Tessin: Zeugenbefragung im Prozess um Doppelmord beendet

Im Prozess um den Doppelmord zweier 17-Jähriger im mecklenburgischen Tessin sind vor dem Schweriner Landgericht die Zeugen befragt worden. Der Sohn der ermordeten Ehepaares und die Geisel berichteten ruhig und konzentriert.

Im Prozess um den Doppelmord zweier 17-Jähriger im mecklenburgischen Tessin sind vor dem Schweriner Landgericht die Zeugen befragt worden. Der inzwischen 17 Jahre alte Sohn des getöteten Ehepaares schilderte vor der Jugendstrafkammer die Bluttat aus seiner Sicht. Er habe ruhig und gefasst gewirkt, sagte Gerichtssprecher Detlef Baalcke. Auch die als Geisel genommene 15-jährige Eyleen und ein Polizeibeamter machten ihre Aussagen.

Die Befragung des Sohnes ging schneller zu Ende als zuvor geplant. Der 17-Jährige kannte die beiden angeklagten Schüler. Ihm war es während des Angriffs gelungen, sich zu verbarrikadieren und die Polizei zu alarmieren. Eyleen, die das Geschehen teils aus nächster Nähe miterlebte, war dem Gerichtssprecher zufolge anfangs "emotional angegriffen", habe dann aber sehr konzentriert und ruhig ausgesagt. "Die Aussage vor Gericht ist sehr wichtig für sie. Das gehört für sie zur Aufarbeitung des Geschehens", sagte Eyleens Anwalt Hendrik Prahl. Ihre therapeutische Betreuung sei noch nicht abgeschlossen.

Höchststrafe wäre zehn Jahre

"Eyleen geht es den Umständen entsprechend schlecht", sagte der Opferjurist Thomas Kämmer, der das Mädchen seit Anfang Februar betreut. Vor allem die körperliche Nähe zu den Angeklagten in dem engen Gerichtssaal habe ihr anfangs zu schaffen gemacht. "Sie hat alle Angaben aus der Erinnerung heraus gemacht", unterstrich er die Glaubwürdigkeit der Zeugin. "Mit ihrer Aussage hat sie die Anklage gestützt", sagte Rechtsanwalt Andreas Kost, der in der Nebenklage die Schwester der getöteten Frau vertritt.

Die beiden jugendlichen Zeugen, die auch Nebenkläger in dem Prozess sind, wurden abgeschirmt vor der Öffentlichkeit in den Gerichtssaal geführt. Am nächsten Prozesstag am 6. Juli sollen die psychiatrischen Gutachter gehört und voraussichtlich auch die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil ist für den 12. Juli geplant. Die Höchststrafe in Jugendgerichtsverfahren beträgt zehn Jahre. Die Verfahren finden generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die beiden weitgehend geständigen Angeklagten sollen im Januar ein Ehepaar mit etlichen Messerstichen getötet haben. Neben zweifachem Mord wird ihnen auch Geiselnahme und Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Nach einer Begutachtung von Sachverständigen sieht die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf eine mögliche Schuldunfähigkeit. (mit dpa)

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