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Panorama: Teure Unschuld

Jörg Kachelmann ist freigesprochen, die Diskussion eröffnet: Um neue Grenzen für die Medien, Fehlbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz, die Ängste von Frauen, Vergewaltigungen anzuzeigen. Und nicht zuletzt um die persönlichen Folgen für die Betroffenen.

Jörg Kachelmann ist freigesprochen, die Diskussion eröffnet: Um neue Grenzen für die Medien, Fehlbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz, die Ängste von Frauen, Vergewaltigungen anzuzeigen. Und nicht zuletzt um die persönlichen Folgen für die Betroffenen.

Von Claudia D. wird kolportiert, sie habe nach dem Urteil getobt. Ihr Anwalt will sich nicht mehr äußern. Zu allem Überfluss meldete das Mannheimer Landgericht in seiner Pressemitteilung zum Urteil den vollständigen Namen der Frau. Doch der kursiert ohnehin seit Monaten im Internet. Claudia D. hatte die Öffentlichkeit, soweit bekannt, nicht gesucht, ließ sich ungern fotografieren, Äußerungen ihres Anwalts waren rar. Ihre Rückkehr in die Normalität wird ihr trotzdem schwerfallen, zumal in ihrer überschaubaren Heimatstadt Schwetzingen.

Kachelmann hatte im Verfahren neu geheiratet; seine berufliche Zukunft ist offen. Er bekommt für jeden der 132 Tage Untersuchungshaft 25 Euro gesetzliche Entschädigung. Ansprüche gegen seine Exgeliebte geltend zu machen, davon wird man ihm abraten; nach dem Urteil, das eine Schuld Kachelmanns für möglich, aber nicht erwiesen hält, dürfte der Nachweis der bewussten Lüge und Schädigung kaum zu erbringen sein.

Zunächst müsste der Freigesprochenen ohnehin abwarten, ob sein Urteil rechtskräftig wird. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich binnen einer Woche Revision einlegen. Das Landgericht muss dann ein ausführliches Urteil schreiben, auf dessen Grundlage die Ankläger prüfen werden, ob sie die Revision weiterverfolgen. Nach dem Landgericht gibt es in diesem Verfahren keine Tatsacheninstanz mehr, also keine Berufung. Die Akte käme direkt zum Ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Der prüft dann nur noch Rechtsfehler, auch bei falscher Beweiswürdigung. Experten sehen dafür aber kaum Erfolgschancen.

Kachelmann geht juristisch gegen viele Medien in Deutschland vor, auch Schadensersatz und Schmerzensgeld sind möglich. Geld, das er brauchen kann. Seine Pflichtverteidigerin Andrea Combé wird aus der Staatskasse bezahlt. Als Angeklagter hatte er sich mit Reinhard Birkenstock und zuletzt mit Johann Schwenn aber noch einen der Top-Strafverteidiger geleistet. Die muss er selbst bezahlen. Stundensätze von 500 Euro und mehr sind in dieser Liga möglich, Schwenns Sätze aber, berichten frühere Mandanten, liegen ein Stück darunter. Weil der aber stets aus Hamburg angereist war, dürfte er trotzdem mit rund 4000 Euro pro Prozesstag zu Buche geschlagen haben. Zusammen mit außergerichtlichen Honoraren und denen für seine Medienanwälte wird ein sechsstelliger Betrag fällig, möglicherweise sogar in Höhe mehrerer hunderttausend Euro.

Folgen soll das Urteil allerdings auch auf politischer Ebene haben, jedenfalls nach dem Willen des Vorsitzenden im Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU). „Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird“, sagte der Abgeordnete der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. Kauder schlug vor, Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, „soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereiterklären“.

Ein Vorschlag, der mit der grundgesetzlichen Pressefreiheit und dem Rechtsstaatsprinzip in Konflikt stünde. Hinzu kommt, dass im Kachelmann-Verfahren es manche Zeuginnen selbst waren, die ihre Geschichte an die Medien verkauft hatten, bevor sie im Prozess aussagen mussten. Anwalt Schwenn hat sie gerade vor Fernsehkameras mit vollem Namen an den Pranger gestellt. Auch der Angeklagte selbst arbeitete mit Medien zusammen, möglicherweise gab es zudem undichte Stellen in der Staatsanwaltschaft. Daher scheint fraglich, ob Kauders Vorschlag Auswüchse wie im zurückliegenden Verfahren vermeiden könnte. Ein Verbot jeglicher Verdachtsberichterstattung wäre hingegen verfassungswidrig und würde dem Beschuldigten das Recht nehmen, sich via Presse gegen Justizwillkür zu wehren.

Nicht nur Opferschutzverbände und Feministinnen fürchten schließlich, der Freispruch halte Frauen ab, Gewalttaten anzuzeigen. Im Einzelfall mag es so sein, ob es aber statistisch Rückgänge gibt, bleibt abzuwarten. Umgekehrt wird sich kaum ein Mann durch Kachelmanns Schicksal ermuntert fühlen, übergriffig zu werden. Die Botschaft des Urteils kann also so negativ nicht sein. Es erscheint kaum hilfreich, mutmaßliche Opfer gegen mutmaßliche Täter auszuspielen. Wenn es eine wichtige Botschaft an die Adresse der Opfer gab, dann wohl diese: Wer sich bei der Polizei meldet, sollte sich unbedingt von Anfang an und in jedem Detail an die Wahrheit halten.

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