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Panorama: Teurer Betrugsversuch mit Mosaikbild

Bremer Anwalt zu 50 000 Mark Geldstrafe verurteiltEckhard Stengel Das Landgericht Bremen hat am Montag einen 62-jährigen Rechtsanwalt zu 90 000 Mark Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er bei dem Versuch mitgewirkt habe, ein geraubtes Mosaikbild aus dem russischen Bernsteinzimmer für bis zu 2,5 Millionen US-Dollar weiterzuverkaufen. Neben dieser "Verwarnung mit Strafvorbehalt" wegen Beihilfe zum versuchten Betrug verhängten die Richter 50 000 Mark Geldbuße als Bewährungsauflage.

Bremer Anwalt zu 50 000 Mark Geldstrafe verurteiltEckhard Stengel

Das Landgericht Bremen hat am Montag einen 62-jährigen Rechtsanwalt zu 90 000 Mark Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er bei dem Versuch mitgewirkt habe, ein geraubtes Mosaikbild aus dem russischen Bernsteinzimmer für bis zu 2,5 Millionen US-Dollar weiterzuverkaufen. Neben dieser "Verwarnung mit Strafvorbehalt" wegen Beihilfe zum versuchten Betrug verhängten die Richter 50 000 Mark Geldbuße als Bewährungsauflage.

Bei dem Prozess ging es um ein Steinmosaik aus dem seit 1944 verschollenen Bernsteinzimmer. Laut Urteil hatte ein Bremer Soldat das Bild im Zweiten Weltkrieg aus dem Zarenschloss bei Leningrad entwendet und es bis zu seinem Tod 1978 auf dem Dachboden versteckt, wo es später von seinem Sohn entdeckt wurde. 1996 beauftragte der Sohn einen Anwalt, Käufer für das Kunstwerk zu suchen. Dabei soll er behauptet haben, jahrelang nichts von der Vorgeschichte des Erbstückes gewusst und erst später aufgrund einer Fernsehsendung erkannt zu haben, dass es sich um das wertvolle Bernsteinzimmer-Mosaik handele.

Wäre diese Version zutreffend, hätte der Sohn das Bild nach zehn Jahren "gutgläubig ersessen" und frei darüber verfügen dürfen. Nach Überzeugung der Richter war ihm jedoch schon frühzeitig klar, dass es sich um Diebesgut gehandelt habe. Dies hätte laut Urteil auch der Anwalt erkennen können. Zumindest habe er "billigend in Kauf genommen", dass die Darstellung des Sohnes falsch sein könnte und dass den Kaufinteressenten eine unzutreffende Eigentumslage vorgegaukelt würde.

Der ursprünglich mitangeklagte Soldatensohn ist noch vor Prozessbeginn gestorben. Das Mosaik wurde 1997 beschlagnahmt, als der Anwalt es einem Scheinkäufer der Polizei anbot. Nach der russischen Präsidentenwahl im März wollen Bundesregierung und Bremer Senat das Bild an Russland zurückgeben und im Gegenzug 101 Grafiken der Bremer Kunsthalle in Empfang nehmen, die gegen Kriegsende von sowjetischen Soldaten verschleppt worden waren.

Als strafmildernd bewertete das Gericht, dass sich andere Personen an dem Vorgang "eine goldene Nase verdient" hätten. So habe die Erbin des verstorbenen Soldatensohnes rund 200 000 Mark dafür erhalten, dass sie auf etwaige Eigentumsrechte an dem Bild verzichte. Der Präses der Bremer Handelskammer, Bernd Hockemeyer, hatte diese Summe aufgebracht, damit die Rückgabe an Russland nicht durch Eigentumsstreitigkeiten gefährdet würde.

Die Kammer kritisierte ferner, dass die Presse die Persönlichkeitsrechte des Anwalts verletzt habe. Auf Nachfrage unserer Zeitung rügten die Richter unter anderem, dass "Spiegel TV" die Durchsuchung des Anwaltsbüros begleitet habe. Mit kritischem Unterton erwähnte das Gericht auch, dass der "Spiegel" den Strafermittlern Gutachten über die Echtheit des Bildes finanziert habe. Zudem habe das Blatt für zwei ehemalige Stasi-Mitarbeiter, die von dem geplanten Mosaik-Verkauf erfahren hatten, sechsstellige Informationshonorare bereit gehalten.

Der verurteilte Anwalt, der Freispruch gefordert hatte, will ebenso in die Revision beim Bundesgerichshof gehen wie der Staatsanwalt, der anderthalb Jahre Bewährungsstrafe und 100 000 Mark Geldbuße beantragt hatte.

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