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Kampfhundzucht verboten: Thüringen verschärft Hundegesetz

Einen Monat nach der tödlichen Beißattacke auf ein Kleinkind hat das Thüringer Kabinett ein verschärftes Hundegesetz auf den Weg gebracht. Dadurch sollen Kampfhunde künftig aus Thüringen verschwinden.

Das sagte Innenminister Peter Huber (CDU) am Dienstag in Erfurt. In dem Gesetzentwurf werden die Halter zu einem „Hundeführerschein“ verpflichtet. Die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden werden verboten, so dass es irgendwann keine Kampfhunde in Thüringen mehr geben soll.

Als gefährliche Hunde werden in dem Gesetz Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier eingestuft. Auch auffällig gewordene Hunde könnten - unabhängig von der Rasse - aufgenommen werden, sagte Huber.

Zum Erhalt des „Hundeführerscheins“ müssen die Halter künftig eine Sachkundeprüfung ablegen. Zudem werde deren Zuverlässigkeit überprüft, sagte Huber. Dazu sollen bisherige Vorstrafen einbezogen werden. Zudem müsse für die Haltung eines Kampfhundes besonderer Bedarf wie bei Forschungszwecken nachgewiesen werden.

Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen laut Gesetzentwurf Kampfhunde nur noch getrennt voneinander oder von mehreren Personen geführt werden. Am Zaun oder an der Wohnungstür müssen Besitzer ein Warnschild anbringen. Verstöße gegen die Vorschriften können den Plänen zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Vier Staffordshire Bullterrier hatten am 21. Mai in Oldisleben ein dreijähriges Mädchen totgebissen. Die 70-jährige Urgroßmutter, die sich schützend auf das Kind warf, wurde durch Bisse schwer verletzt.
Die Hunde gehörten der Tante des Kindes. (ddp)

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