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Tierquälerei: Pferdetrainerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ausbildung brutal: Das Kieler Landgericht hat eine 60-jährige Dressurreiterin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die ehemalige Weltcup-Teilnehmerin hatte gestanden, Pferde gequält und misshandelt zu haben.

Eine 60-jährige Dressurreiterin ist vom Kieler Landgericht wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Wie Gerichtssprecher Kai Thomsen am Mittwoch bestätigte, hatte die ehemalige Weltcup-Teilnehmerin gestanden, in zehn Fällen Pferde brutal gequält zu haben. Zuvor hätten sich die Prozessbeteiligten auf Antrag der Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe geeinigt. Ohne Geständnis hätten der Frau bis zu drei Jahren Haft gedroht.

Das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist, untersagt der 60-Jährigen drei Jahre lang die Haltung oder Ausbildung von Pferden. Zudem muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Reitervereinigungen und Tierschützer begrüßten das Urteil. Es habe "eine Signalwirkung", hieß es bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Ein Video überführte die Tierquälerin

In dem Verfahren hatte ein Sachverständiger betont, dass "Pferde ebenso wie Menschen empfinden". Dieser Auffassung habe sich das Gericht angeschlossen, sagte Thomsen. Die Anklage hatte der Dressurreiterin vorgeworfen, von September 2006 bis Juni 2007 in Norderstedt und Halstenbek bei Hamburg Pferde erbarmungslos traktiert und ihnen "aus Rohheit Schmerzen und Leiden zugefügt" zu haben, obwohl gegen sie bereits ein Berufsverbot des Amtsgerichts Norderstedt bestand. Die Pferde hätten gestöhnt vor Qual und blutende Wunden an Maul und Flanken erlitten.

Ein Video, das heimlich in einem der Reitställe gedreht worden war, hatte die Pein einer Stute dokumentiert, die sich rund vierzig Minuten verzweifelt gegen Peitschenschläge, Sporentritte und ruckartiges Reißen am Zügel wehrte. In das Kieler Urteil wurde das Berufsverbot des Amtsgericht Norderstedt ebenso mit einbezogen wie ein Urteil des Amtsgerichts Plön vom September 2007, das gegen die Frau wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 6300 Euro Geldstrafe verhängt hatte. (jg/dpa)

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