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Panorama: Todesschüsse auf Bruno vor Gericht

Rechtsanwalt klagt gegen den Freistaat Bayern

München - Seit fast einem Jahr liegt der Kadaver des Braunbären Bruno auf Eis. Die Gemüter erhitzt der Tod des ersten wilden Braunbären in Bayern seit rund 170 Jahren aber noch immer. Am Donnerstag beschäftigen die Todesschüsse auf den Bären das Münchner Verwaltungsgericht. Der Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hält den Abschuss für rechtswidrig und hat eine Klage gegen den Freistaat eingereicht.

Bruno fiel der „Jagdgier“ bayerischer Behörden zum Opfer, ist der Rechtsanwalt überzeugt. Die Entscheidung zum Abschuss sei „unverhältnismäßig“ gewesen, kritisiert er. Von einer Notstandslage zu sprechen, weil der Bär Bienenstöcke geplündert und Schafe gerissen habe, sei lächerlich. Wildschweine richteten deutlich mehr Schäden an.

Riechwald sieht durch den Abschuss sein Grundrecht auf Naturgenuss und das Lebensrecht der Tiere verletzt. „Ich hätte den Bären halt gerne einmal sehen wollen“, sagt er. Der Anwalt beruft sich auf Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, wonach „Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt“ seien. Den Behörden wirft er vor, „übereilt“ den Tod des Bären beschlossen zu haben. Naturschutzverbände seien nicht ausreichend gehört worden.

Die Regierung von Oberbayern, Vertreterin des Freistaats in dem Rechtsstreit, blickt dem Gerichtstermin gelassen entgegen. ddp

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