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Der angeklagte Markus K. mit einem seiner Anwälte.

© Reuters

Todesschüsse auf deutschen Austauschschüler in USA: Noch kein Urteil im Diren-Prozess

Im Prozess gegen einen 30-jährigen Hausbesitzer, der im April in seiner Garage im US-Bundesstaat Montana den deutschen Austauschschüler Diren erschossen hatte, ist das Urteil auf Mittwoch vertagt worden.

Im Prozess um die Todesschüsse auf den deutschen Austauschschüler Diren im US-Staat Montana steht ein Urteil kurz bevor. Allerdings konnte sich die zwölfköpfige Geschworenenjury in Missoula am Dienstag (Ortszeit) auch nach mehrstündigen Beratungen noch nicht einigen. Möglicherweise fällt an diesem Mittwoch eine Entscheidung. Die Jury tritt um 16.30 MEZ wieder zusammen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung gefordert.

Der 30-jährige Todesschütze hatte den unbewaffneten 17-jährigen Diren im April erschossen, nachdem er nachts in seine Garage eingedrungen war. Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten vor, er habe den aus Hamburg-Altona stammenden Jungen regelrecht hingerichtet. Er habe ein „unbewaffnetes Kind“ erschossen. Dagegen plädierte die Verteidigung auf Notwehr. Auch Direns Eltern verfolgen den Prozess in Missoula. Der Fall hatte vor allem in Deutschland Wellen geschlagen, in den USA jedoch landesweit kaum Beachtung gefunden. Wie in vielen US-Staaten ist auch in Montana der Besitz und das Tragen von Waffen erlaubt. Schätzungen zufolge besitzen mehr als die Hälfte der Einwohner eine Schusswaffe.„Er war ein Teenager, der Fehler machte, die Teenager machen. Aber er wurde gewaltsam hingerichtet“, sagte Staatsanwältin Karla Painter in ihrem Schlussplädoyer. Der Angeklagte habe sich mit der Tat für zwei Einbrüche vor der Tatnacht am 27. April rächen wollen.

Dagegen meinte der Verteidiger Paul Ryan, der 17-Jährige habe „nichts Gutes im Schilde geführt“. Der Schütze habe nach den zwei Einbrüchen um das Leben seines zehn Monate alten Babys gefürchtet. Ryan verwies in seinem Plädoyer erneut auf die „Castle Doctrine“, die sogenannte Schloss-Doktrin, die im Staat Montana den Schutz des eigenen Hauses rechtfertigt - im Notfall auch mit tödlicher Gewalt. (dpa)

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