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Tötungsprozess: 15 Jahre Haft für Mutter der neun toten Babys

Die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd in Brandenburg ist auch in einem zweiten Prozess zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Es ging bei dem Prozess nicht mehr um schuldig oder nicht, sondern nur noch um die Höhe der Strafe.

Die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd muss wegen achtfachen Totschlags durch Unterlassen für 15 Jahre ins Gefängnis. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit der 13-fachen Mutter, urteilte das Landgericht Frankfurt (Oder) am Montag. Die Richter folgten damit dem Antrag von Staatsanwältin Anette Bargenda. Sie hatte in ihrem Plädoyer festgestellt: "Die Angeklagte sah es als selbstverständlich an, ihre Kinder zu töten." In dem zweiten Prozess ging es nur um die Höhe des Strafmaßes. Die Frau ist bereits rechtskräftig wegen achtfachen Totschlags verurteilt, weil sie ihre Neugeborenen unversorgt sterben ließ. Ein Fall ist verjährt.

Die gelernte Zahnarzthelferin nahm das Urteil äußerlich ungerührt auf. Wie ihr Anwalt Matthias Schöneburg hatte sie aber auf eine mildere Strafe gehofft. Der Verteidiger hatte "weniger als zehn Jahre" Haft gefordert, da aus seiner Sicht eine verminderte Schuldfähigkeit seiner damals alkoholkranken Mandantin zumindest bei sieben Taten nicht auszuschließen sei. Ob er wieder in Revision geht, war zunächst unklar.

"Serienhaftes Handeln"

Staatsanwältin Bargenda hatte in ihrem Plädoyer von "serienhaftem" Handeln der Frau gesprochen. "Die Angeklagte hat keinem der Kinder eine reale Chance zum Überleben gelassen." Die Frau habe zielgerichtet gehandelt, von einer psychischen Ausnahmesituation könne keine Rede sein, meinte Bargenda. Der Fall gilt in der deutschen Kriminalgeschichte als beispiellos. Die Angeklagte hatte dem ersten Urteil zufolge ihre zwischen 1992 und 1998 lebend geborenen Kinder nicht versorgt, so dass sie starben. Anschließend verscharrte sie die Leichen unter anderem in Blumenkübeln. Nach Überzeugung der Richter war ihr Motiv die Angst um ihre Ehe.

Zum zweiten Prozess kam es, weil aus Sicht des Bundesgerichtshofs die Schuldfähigkeit der Frau genauer beleuchtet werden musste. Zwei Gutachter erklärten die Angeklagte jedoch in dem zweiten Verfahren für voll schuldfähig. Dieser Ansicht folgten nun die Richter. Wie im ersten Verfahren blieb die Rolle des Kindesvaters, eines früheren Stasi-Mitarbeiters, im Dunkeln. Die Angeklagte hatte erstmals vor Gericht ausgesagt, sie könne nicht ausschließen, dass ihr Ex-Mann etwas von den Schwangerschaften gewusst haben könnte. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin erneut Ermittlungen gegen den Mann auf. Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung hätten sich bis jetzt aber nicht ergeben, sagte Bargenda. (mhz/dpa)

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