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Toilettenprozess: Kanalarbeiter sperrte Männer in Toilette ein

Ein Richter am Frankfurter Amtsgericht verurteilte einen Bediensteten im öffentlichen Dienst zu einer Geldstrafe wegen Freiheitsberaubung. Der Mann schloss zwei Männer in einer öffentlichen Toilette ein.

Weil er zwei Männer in einem Toilettenhäuschen eingesperrt hat, muss ein Kanalarbeiter 1200 Euro Geldstrafe zahlen. Die beiden Opfer und eine gemeinnützige Einrichtung sollen je 400 Euro erhalten. Kommt der 48 Jahre alte städtische Bedienstete diesen Auflagen nach, wird ihm eine weitere Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro (40 Tagessätze) erlassen. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den geständigen Mann wegen Freiheitsberaubung.

Der Kanalarbeiter hatte die beiden Männer zufällig in einem Toilettenhäuschen angetroffen. Anschließend verriegelte er die öffentliche Toilette mit einem Generalschlüssel. Erst nach einer Stunde kehrte er zurück. Inzwischen war schon die alarmierte Polizei eingetroffen. Der Arbeiter gab an, die Männer - die sich nicht kannten - für Homosexuelle gehalten zu haben. Sexuelle Handlungen gehörten nicht in eine öffentliche Bedürfnisanstalt. Daher habe er sie eingeschlossen.

"Ein solches Moral-Sheriff-Gehabe ist keineswegs akzeptabel", sagte der Gerichtsvorsitzende. Es hätte bei der "völlig absurden Tat" auch leicht etwas Schlimmeres passieren können, beispielsweise mit an Platzangst leidenden Menschen. (ml/dpa)

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