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Panorama: „Tosa-Klause“ – ein Hauptkommissar klagt an

Vorwurf der Vertuschung im Fall Pascal – sollte die Ministerin gerettet werden?

Ein Kriminalbeamter der saarländischen Polizei wirft Ermittlungsbehörden und der damaligen CDU-Innenministerin vor, frühzeitige Hinweise auf Kindesmisshandlungen in der Saarbrücker „TosaKlause“ vertuscht zu haben. Damit sei eine bessere Beweissicherung im Fall „Pascal“ verhindert worden.

„Das Wissen, das ich heute habe, belastet mich seit Monaten“, sagte Kriminalhauptkommissar M. dem Saarländischen Rundfunk. „Ich befand mich in einem großen Gewissenskonflikt und habe durch die Strafanzeige mein Gewissen erleichtert.“ Kern der Vorwürfe, die den Kripomann anscheinend quälen: Die Polizei sei Hinweisen von einem V-Mann über Kindesmissbrauch in der Saarbrücker „Tosa-Klause“ aus der Zeit, bevor der damals fünfjährige Pascal Z. im September 2001 spurlos verschwand, nicht nachgegangen. Schlimmer noch – man habe sie später auf Anweisung des Innenministeriums vernichtet und damit der damaligen Innenministerin und heutigen Kulturministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) „den Kopf“ gerettet. Es ist kein Wunder, dass diese Vorwürfe jetzt heftige Reaktionen auslösen. Denn im September 2007 wurden alle zwölf Angeklagten im „Pascal-Prozess“ vom Vorwurf des Mordes und des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. An 147 Verhandlungstagen hatte das Landgericht in mehr als drei Jahren vergeblich versucht, Licht in die Vorgänge in der „Tosa-Klause“ zu bringen. Dass es nicht zu einer Verurteilung der Verdächtigen reichte, führt M. auch auf die Schlamperei eines Kollegen im LKA zurück. Dieser Kriminalbeamte habe bereits ein halbes Jahr vor dem Verschwinden des kleinen Pascal einen brisanten Hinweis auf angeblichen sexuellen Missbrauch in der „Tosa-Klause“ erhalten, aber nichts unternommen, sondern den Vorgang stattdessen geschreddert und vertuscht – aus Angst, seinen Fehler einzugestehen. Wären diese Hinweise aber in den Ermittlungsakten der „Soko Hütte“ gewesen, hätte man bei den ersten Verdachtsmomenten die „TosaKlause“ auseinandergenommen und die benötigten Beweismittel auch gefunden.

Als im Jahr 2003 die Polizei ihre Ermittlungsergebnisse öffentlich präsentierte und „Spiegel“ und „Stern“ über angebliche Schlampereien berichteten, gab es zwei Krisensitzungen im Innenministerium. M. behauptet nun, der Leiter der Kriminalinspektion habe dabei der Ministerin versichert, von dieser Panne werde nichts nach außen dringen. Kramp-Karrenbauer hatte für diesen Fall angeblich ihren Rücktritt avisiert. Landespolizeidirektion und Landeskriminalamt wiesen diese Vorwürfe am Sonntag zurück. Es habe zwar Anfang März 2003 zwei Sitzungen im Innenministerium gegeben. Die Ministerin habe aber damals eine rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe in Auftrag gegeben. Es seien auch keine Beweismittel beseitigt worden. Der in den Medienberichten erwähnte Hinweis auf sexuellen Missbrauch in der „Tosa-Klause“ vor dem Verschwinden von Pascal sei Bestandteil staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten. Auch sei man den Hinweisen des V-Mannes auf sexuellen Missbrauch nachgegangen, habe diese aber nicht bestätigen können. Der „Zeuge“ sei später wegen falscher Verdächtigung und versuchter Erpressung verurteilt worden.

Und schließlich kommt noch ein kräftiger Seitenhieb auf Kriminalhauptkommissar M. Der sei nach einem innerdienstlichen Zerwürfnis mit dem Leiter der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) auf seinen eigenen Wunsch ins LKA versetzt worden. Nach dieser Versetzung habe er mehrere Dienstausichtsbeschwerden und eine Strafanzeige gegen den Leiter der KPI verfasst. Alle Vorwürfe seien vom Innenministerium und von der Staatsanwaltschaft geprüft und als haltlos zurückgewiesen worden.

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