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Türck-Prozess: Zeuge: Opfer hat Vergewaltigung erfunden

Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den früheren TV-Moderator Andreas Türck hat ein Zeuge ausgesagt, das mutmaßliche Opfer habe drei Wochen vor dem Vorfall eine Vergewaltigung erfunden.

Frankfurt/Main (11.08.2005, 19:36 Uhr) - Der 35 Jahre alte Elektrotechniker sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt, die heute 26 Jahre alte Bankkauffrau habe gesagt, sie sei von zwei Jugoslawen vergewaltigt worden. Ein sofortiger Besuch bei ihr habe allerdings keine Anhaltspunkte für eine solche Tat ergeben. Türck ist der Vergewaltigung und der Körperverletzung angeklagt.

Der Zeuge sagte weiter, als die Frau ihn drei Wochen später wieder nachts anrief und ihm von einer Vergewaltigung durch Türck erzählte, habe er ihr nicht geglaubt. Auch bei der Polizei hatte er die Vorwürfe als «gelogen» bezeichnet. Der Zeuge, der derzeit wegen Rauschgiftdelikten eine Haftstrafe verbüßt, nannte seine Bekannte «hysterisch».

Am Vormittag hatte eine Zeugin (24), die mit dem mutmaßlichen Opfer eng befreundet war, dagegen von Hinweisen auf eine tatsächliche Vergewaltigung berichtet. Die Frau war gemeinsam mit dem mutmaßlichen Opfer und Türck sowie dessen Freund im Auto auf eine Brücke am Frankfurter Osthafen gefahren. Dort habe sie aus 30 Metern Entfernung den tatsächlichen Geschehensablauf zwar nur undeutlich erkennen können. Kurze Zeit später sei ihre Freundin jedoch auf der Straße zusammengebrochen, habe gezittert und geweint und sich übergeben. Mehrfach habe sie ihr gesagt, dass der sie Moderator vergewaltigt habe.

Als sie am nächsten Nachmittag zufällig den Fernseher angeschaltet habe und eine Wiederholung einer Türck-Sendung zu sehen gewesen sei, habe die Frau erneut angefangen zu weinen. Dabei habe sie allerdings einen Arztbesuch und eine Strafanzeige kategorisch abgelehnt. Die Zeugin berichtete dem Gericht auch von dem regelmäßigen Kokainkonsum der Frau und von ihren erheblichen Essstörungen. Nach fast jeder Mahlzeit habe sie sich erbrochen.

Mit ihrer Aussage steht die Zeugin in erheblichem Widerspruch zu den Angaben des Freundes von Türck am ersten Verhandlungstag. Dieser hatte unter anderem angegeben, die Frau habe nach dem Oralsex mit Türck ihre Freundin gefragt, ob sie «mal Andreas Türck schmecken» wolle und ihr einen Zungenkuss gegeben. Diese Frage sei niemals gestellt worden, sagte die Zeugin.

Die Anklage geht davon aus, dass der Fernsehmoderator die Bankkauffrau in der Nacht zum 25. August 2002 auf der Brücke zum Oralsex gezwungen und sie mit dem Kopf gegen ein Geländer gestoßen hat. Zuvor hatten beide sich in einem Szenelokal kennen gelernt.

Der Prozess soll am Dienstag mit der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt werden. Über den Befangenheitsantrag gegen die Richter soll bis dahin von einer anderen Kammer entschieden sein. (tso)

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