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Panorama: Unterhaltszahlungen: Mehr Geld für Kinder

Unterhaltsberechtigte Kinder, ob unehelich oder aus geschiedenen Ehen, erhalten ab dem 1. Juli mehr Geld.

Unterhaltsberechtigte Kinder, ob unehelich oder aus geschiedenen Ehen, erhalten ab dem 1. Juli mehr Geld. Die Mindestbeträge steigen im Westen um durchschnittlich drei Prozent, im Osten um rund 4,8 Prozent an. Doch was verblüfft: nicht nur die Kinder und ihre Mütter profitieren, sondern auch viele Väter. Denn deutlich stärker als die Unterhaltszahlungen steigt mit einem Plus von fast zehn Prozent das Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen zugebilligt wird.

Geregelt ist all das in der am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichten neuen "Düsseldorfer Tabelle". Vom Düsseldorfer Oberlandesgericht erarbeitet, dient sie bundesweit zur Festlegung von Kindesunterhalt. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen schwanken danach die Zahlungen je Kind zwischen 366 und 1212 Mark. Dass dabei die Abwägung zwischen dem Wohl des Kindes und der Finanzkraft des Unterhaltspflichtigen ein schwieriges Unterfangen ist, zeigt schon ein Blick auf die Tabelle: in Westdeutschland definierte das Gericht 52 verschiedene Unterhaltssätze für ein Kind. Väter mit einem Einkommen bis 2550 Mark haben danach für ein Kind im Alter bis fünf Jahren 366 Mark zu zahlen, für Sechs- bis Elfjährige 444 Mark, für Zwölf- bis 17-Jährige 525 Mark und für über 18-Jährige 606 Mark. Väter mit einem Netto-Einkommen knapp unter 9 400 Mark zahlen in den gleichen Altersgruppen exakt das Doppelte.

Der Jubel bei den Betroffenen hält sich in Grenzen. "Die Erhöhung ist extrem niedrig", urteilt etwa Peggi Liebisch, die Geschäftsführerin des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter. Denn die letzte Anpassung liegt zwei Jahre zurück. Die Regelbeträge aus der Düsseldorfer Tabelle lägen weit unter dem Existenzminimum, kritisiert sie. "Die Unterhaltstabelle ist väterfreundlich."

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