Urteil bestätigt : Rekordstrafe für US-Student wegen illegaler Downloads

25.08.2012 17:44 Uhr
Wer Musik illegal herunterlädt, kann empfindliche Strafen kassieren. Foto: dpa
Wer Musik illegal herunterlädt, kann empfindliche Strafen kassieren. - Foto: dpa

Ein Student in den USA hat als 16-jähriger 30 Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen und verteilt - und muss jetzt über eine halbe Millionen Dollar Strafe zahlen. Laut dem US-Bundesgericht kommt er damit sogar noch gut weg.

Keine Gnade für einen Musikdieb: Ein Student muss über eine halbe Millionen Euro zahlen, weil er 30 Songs schwarz aus dem Internet heruntergeladen und verteilt hatte. Ein US-Bundesgericht bestätigte mit dem Urteil die Entscheidung eines Geschworenengerichts von 2009. Wegen Verstößen gegen das Urheberrecht muss Joel Tenenbaum nun die Strafe in Höhe von 675 000 US-Dollar (rund 538.000 Euro) zahlen.

Die Richterin im US-Staat Massachusetts wies den Antrag auf Neuauflage seines Verfahrens ab. Die Höhe des Schadenersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben. Zudem liege sie eher am unteren Ende der bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen möglichen Strafen.

Für absichtlichen Urheberrechtsbruch hätte die Jury nach US-Recht sogar bis zu 4,5 Millionen Dollar Strafe verhängen können. Ein Geschworenengericht hatte Tenenbaum vor drei Jahren für schuldig befunden, 30 Songs illegal heruntergeladen und über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitet zu haben. Als er das tat, war er 16 Jahre alt.

Der Hochschulabsolvent hatte nach anfänglichem Leugnen eingeräumt, unter anderem Songs der Gruppen Incubus, Green Day, Aerosmith und Nirvana auf seinen Computer heruntergeladen und an Freunde verteilt zu haben. Die Jury sprach den vier klagenden Plattenfirmen für jeden Song 22 500 Dollar Schadenersatz zu. Der Verband der amerikanischen Tonträger-Industrie (RIAA) äußerte sich nach einem Bericht der Internetseite Cnet vom Freitag erfreut über die Bestätigung der Richterin. Tenenbaum hatte in der Vergangenheit zahlreiche Spendenangebote von Sympathisanten abgelehnt, die ihm beim Abtragen der Strafe helfen wollten. (dpa)

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Unser/e Leser/in blinder meint zum Artikel: Besuch im Reichstag bleibt umständlich:
Da von den aktuell 620 Abgeordneten bei den Sitzungen sowieso nur 20% anwesend sind, bleiben fast fünfhundert Sitze unbelegt. Hier könnte man doch die wartenden Besucher nach der obligatorischen Einlasskontrolle "zwischenparken".
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