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Jean Claude Mas, ehemaliger Chef des französischen Konzerns PIP vor Gericht in Marseille im Jahre 2013. Das Urteil wurde nun bestätigt.

© dpa

Urteil bestätigt: Vier Jahre Haft wegen minderwertiger Brustimplantate

Auch in Deutschland sind rund 6000 Frauen betroffen. Ein Gericht hat das Urteil von vier Jahren gegen die französische Firme PIP bestätigt.

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Berufungsgericht Unternehmensgründer Jean-Claude Mas zu vier Jahren Haft verurteilt. Damit folgten die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft sowie dem Urteil der Vorinstanz. PIP hatte über Jahre zehntausende Brustimplantate mit billigerem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon gefüllt. Diese Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden schätzungsweise rund 300.000 Frauen Implantate der Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt.

In Deutschland sind den Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Bereits in erster Instanz war der Firmengründer im Dezember 2013 wegen schweren Betrugs zu vier Jahren Haft und 75.000 Euro Bußgeld verurteilt worden. Zudem wurde ihm verboten, jemals wieder im Gesundheitssektor zu arbeiten oder ein neues Unternehmen zu gründen. Der mittlerweile 76-Jährige legte gegen das Urteil Berufung ein, weil er in seinem Handeln keine schwere Täuschung erkennen konnte. Mas hatte bereits früh eingestanden, betrügerisch gehandelt zu haben, aber stets bestritten, dass das von PIP verwendete Gel schädlich gewesen sei.

Nebenkläger TÜV zufrieden

Die Richter in Aix-en-Provence bestätigten nun das ursprüngliche Urteil in vollem Umfang. Auch die erstinstanzlichen Urteile gegen vier mitangeklagte einstige Mitarbeiter von Mas' Firma erhielt das Gericht aufrecht, darunter ein Jahr Haft für Ex-Finanzchef Claude Couty. Mas wurde damals auch schuldig gesprochen, außer den Frauen auch den TÜV Rheinland betrogen zu haben, der das Herstellungsverfahren der Implantate zertifiziert hatte. Der TÜV, der als Nebenkläger aufgetreten war, zeigte sich mit dem Berufungsurteil nun "sehr zufrieden".

Es habe einmal mehr bestätigt, dass neben den Frauen auch der TÜV Rheinland "systematisch" von PIP betrogen worden sei, erklärte Konzernsprecher Hartmut Müller-Gerbes. Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Berufungsgerichts. Deren Präsident Raymund Horch erinnerte gleichzeitig daran, dass seit Bekanntwerden des Skandals neue Maßnahmen zur Sicherheit von Medizinprodukten - wie etwa unangemeldete Kontrollbesuche - ergriffen worden seien. Allerdings würde die DGPRÄC nach wie vor "eine neutrale staatliche Prüfung" bevorzugen. Auf Mas warten noch zwei weitere Verfahren, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung wegen des Krebstods einer Frau und fahrlässiger Körperverletzung. (AFP)

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