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Urteil: Betrunken radeln kann Führerschein kosten

Kann einem Fahrradfahrer nach einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen werden? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sagt ja, sofern zu erwarten ist, dass der Betroffene auch betrunken Auto fahren würde. Geklagt hatte ein 41-Jähriger aus Brandenburg, der mit einem bedenklichen Promillewert auf dem Rad erwischt wurde.

Durstige Drahtesel-Freunde aufgepasst: Der Führerschein kann auch nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Nach Ansicht der Richter kann bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Gefahr bestehen, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt. Damit setzten sich die Behörden aus Potsdam gegen einen 41-Jährigen durch. Der Brandenburger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,09 Promille. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte er sich.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Mann im August 2007 noch Recht gegeben. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter jetzt auf. Laut Gesetz bestünden bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Deshalb sei in einem medizinisch-psychologischen Gutachten zu klären, ob diese Gefahr bei dem jeweils Betroffenen bestehe. Zu beachten seien Vorgeschichte und Persönlichkeit. Im vorliegenden Fall hatte das Gutachten dem Mann abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend trennen zu können. (ck/dpa)

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