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Urteil: Bewährungsstrafen für Schüler wegen Vergewaltigung

Weil sie eine 14 Jahre alte Mitschülerin mehrfach vergewaltigten, sind zwei 14 und 15 Jahre alte Jugendliche aus Niedersachsen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Lüneburg - Das Landgericht Lüneburg legte für den jüngeren Täter 15 Monate Haft auf Bewährung als Strafmaß fest, für den älteren zwei Jahre. Ein 14 Jahre alter Mitangeklagter wurde für nicht strafmündig erklärt und freigesprochen. Das Strafmaß entsprach den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Weil die Jungen ihre Taten vor Gericht gestanden, blieb dem Mädchen die Aussage erspart. Die Öffentlichkeit war von dem Prozess ausgeschlossen.

An den Vergewaltigungen im Spätsommer 2006 waren insgesamt fünf Jugendliche beteiligt. Darunter befanden sich zwei strafunmündige 13-Jährige, die sich nicht vor Gericht verantworten mussten. "Die Taten sind scheußlich und widerlich", sagte der Vorsitzende Richter Axel Knaack den Jungen. Ihnen wurden zudem therapeutische Maßnahmen sowie gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Die fünf Täter hatten das Mädchen unter Gewaltandrohung mehrfach in einem Kellerraum und in einer Wohnung zum Sex gezwungen. Das ganze sei ein gruppendynamischer Prozess gewesen, sagte der Richter. Die Gruppe habe seit langem gemeinsam ihre Freizeit verbracht. Auch einige Mädchen und das Opfer gehörten dazu.

Der 15 Jahre alte Haupttäter wurde nach mehr als drei Monaten Untersuchungshaft in eine betreute Wohneinrichtung verlegt. Jetzt muss er sich einer stationären jugendpsychiatrischen Behandlung unterziehen. (tso/dpa)

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