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PIP-Brustimplantate.

© dpa

Urteil: Brustimplantate: Tüv Rheinland muss Schadenersatz zahlen

Im weltweiten Skandal um Billigbrustimplantate ist der Tüv Rheinland in Toulon wegen mangelhafter Kontrollen zu einem Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Jedes klagende Opfer bekommt 3000 Euro.

Das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon entschied am Donnerstag, dass der Tüv haftbar sei, weil er gegen „seine Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen habe. Erstmals wies damit ein Gericht dem deutschen Unternehmen in dem Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP eine Mitschuld zu. Der Tüv kündigte umgehend an, dass er in Berufung gehen werde.

Anwältin Cécile Derycke zeigte sich in Toulon „schockiert“ von dem Urteil. „Der Tüv hat sich strikt an die geltenden Regelungen gehalten“, hob sie hervor. Die Klägerseite sprach hingegen von einem „mutigen Urteil“, das „ein Fortschritt für alle Opfer weltweit“ sei.

Auch der Firmengründer wird verklagt

Sechs Händler und fast 1700 betroffene Frauen hatten in Toulon einen Schadenersatz von insgesamt rund 53 Millionen Euro vom Tüv verlangt, dem sie Nachlässigkeit bei seinen Kontrollen bei PIP vorgeworfen hatten. Der Tüv hatte sich mit dem Hinweis verteidigt, er sei selbst Opfer eines Betruges geworden und habe auch nicht die Brustimplantate selbst, sondern nur das Herstellungsverfahren zertifiziert.

Das Gericht in Toulon entschied nun aber, dass der Tüv seinen Kontrollpflichten nicht nachgekommen sei. Deshalb müsse er für „den Schaden der Importeure und Opfer“ aufkommen. Jedes Opfer solle vorerst 3000 Euro erhalten. Neben dem Zivilverfahren, das nun in Toulon in erster Instanz entschieden wurde, läuft in Frankreich auch ein Strafverfahren gegen den PIP-Firmengründer Jean-Claude Mas. Das Urteil wird am 10. Dezember erwartet. Mas hat zugegeben, seine Brustimplantate mit einem hausgemachten Billiggel gefüllt zu haben. AFP

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