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Glücksspiel

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Urteil: Casinos müssen besser kontrollieren

Ein spielsüchtiger Mann ließ sich freiwillig von Casinos sperren, verzockte dann doch 60.000 Euro und klagte, weil die Kontrollen versagten. Jetzt urteilten die Richter: der Mann hat Recht. Das Geld sieht er vermutlich dennoch nicht mehr.

Casinos müssen künftig gesperrten Spielsüchtigen durch wirksame Kontrollen den Zutritt zum Automatenspiel verwehren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die Casinobetreiber ansonsten die Verluste der notorischen Spieler zu tragen. Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzklage eines Mannes aus Bielefeld, der trotz einer freiwilligen Sperre ins Casino gelangt war und dort in den Jahren 2000 und 2001 im Automatenspiel mehr als 60.000 Euro verspielt hatte. Voraussichtlich geht der Kläger trotzdem leer aus: Laut BGH konnten die Casinobetreiber ihre Kontrollpflicht in der Zeit vor einem entsprechenden Grundsatzurteil des BGH im Dezember 2005 nicht kennen. Das Karlsruher Gericht verwies den Fall an das Oberlandesgericht Hamm zur abschließenden Klärung zurück.

Nach den Worten des BGH ist es auch beim Automatenspiel "dringend geboten, die verhängte Spielsperre effektiv durchzusetzen, damit diese ihre Schutzfunktion entfalten kann". Dass eine generelle Kontrolle nicht möglich sei oder den wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank beeinträchtigen könne, sei nicht ersichtlich. Nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ist von 2008 an ohnehin eine allgemeine Kontrollpflicht für Spielbanken vorgesehen. Bisher waren nur Kontrollen beim "Großen Spiel" Pflicht, also etwa bei Roulette und Black Jack. (mit dpa)

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