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Der EuGH weist darauf hin, dass das EU-Recht eine Diskriminierung wegen Fettleibigkeit nicht direkt verbietet.

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Urteil des EuGH: Stark Übergewichtige bald besser vor Kündigung geschützt

Krankhafte Fettleibigkeit kann als Behinderung gelten, wenn sie zu deutlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben führt, entschied nun der Europäische Gerichtshof. Das Urteil hat auch Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt.

Stark übergewichtige Arbeitnehmer können bald besser vor Kündigung besser geschützt werden. Krankhafte Fettleibigkeit kann als Behinderung gelten, wenn sie zu deutlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben führt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied.

Im Streitfall klagte ein fettleibiger Tagesvater in der dänischen Gemeinde Billund gegen seine Entlassung. Er wiegt über 160 Kilogramm und gilt damit medizinisch als stark adipös. Die Gemeinde hatte die Entlassung zwar mit rückläufigen Kinderzahlen begründet. Der Tagesvater meint aber, dies könne nicht erklären, warum es nach 15 Arbeitsjahren ausgerechnet ihn treffe. Grund hierfür sei vielmehr seine Fettleibigkeit. Dies sei eine unzulässige Diskriminierung wegen einer Behinderung.

Der EuGH wies nun darauf hin, dass das EU-Recht eine Diskriminierung wegen Fettleibigkeit nicht direkt verbietet. Adipositas könne aber eine Behinderung sein, wenn sie so gravierend ist, dass sie zum Hindernis für die volle, "mit anderen Arbeitnehmern gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben" werde. Dies komme bei einer besonders schweren und krankhaften Adipositas von langer Dauer in Betracht. Nun muss das dänische Gericht prüfen, ob die Fettleibigkeit des Klägers unter die Definition "Behinderung" fällt.

Das Urteil hat auch Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt. Nach den bislang hier maßgeblichen "Anhaltspunkten" kann eine Adipositas für sich genommen nicht zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führen. Berücksichtigt werden "nur Folge- und Begleitschäden", insbesondere des Bewegungsapparats und des Herz-Kreislauf-Systems. (AFP)

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