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Urteil: Domküster muss wegen Drogenhandels hinter Gitter

Der ehemalige Domküster von Halberstadt in Sachsen-Anhalt muss wegen Rauschgifthandels viereinhalb Jahre in Haft. Der 47-Jährige soll in größerem Stil Heroin, Marihuana und Cannabis verkauft haben.

Der Mann hatte am Dienstag 18 von ursprünglich 203 angeklagten Straftaten zugegeben. Daraufhin hatte das Gericht nach Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung die anderen Anklagepunkte gestrichen. Der frühere Kirchenmann bleibt bis zum Haftantritt auf freiem Fuß, weil der Haftbefehl nach dem Geständnis gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Drogenfahndern war der Mann im Juni ins Netz gegangen, als er in Magdeburg von einem niederländischen Lastwagenfahrer drei Kilogramm Marihuana kaufte. Auf die Spur des 47-Jährigen war die Polizei schon früher bei Ermittlungen zu mehreren Drogentoten in der Harzregion gekommen. Bei Razzien fand die Polizei auch im Halberstädter Dom versteckte Drogen. Das Halberstädter Kirchspiel hatte dem Mann, der 18 Jahre im Dienst der Kirche stand, fristlos gekündigt und ihm Hausverbot erteilt.

Küster nahm "Deal" an

Der frühere Küster ist verheiratet und hat vier Kinder. In dem Prozess hatte er geschwiegen, ehe er dem ausgehandelten "Deal" - ein vergleichsweise mildes Urteil gegen ein Geständnis - zustimmte. Dem Ex-Domküster war auch vorgeworfen worden, weibliche Drogenabhängige genötigt zu haben, mit ihm zu schlafen oder vor ihm nackt zu tanzen, bevor er ihnen Rauschgift gab. Diese Anklagepunkte waren nach dem Geständnis fallengelassen worden. (mit dpa)

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