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Urteil: Dreijährige "wie vom Pkw überrollt"

Für die tödliche Misshandlung der dreijährigen Layla aus Mannheim muss ein 25-Jähriger lebenslänglich hinter Gitter. Der Mann hat nach Ansicht der Richter die Tochter seiner Lebensgefährtin im Mai 2006 "mit wuchtigen Tritten" ums Leben gebracht.

Mannheim - Das Landgericht Mannheim sprach den Mann am Dienstag des Mordes für schuldig. Der Deutsch-Amerikaner hatte die Tat vor Gericht eingeräumt, eine Mordabsicht jedoch bestritten. Nach seiner Darstellung rastete er aus, als das Mädchen minutenlang weinte. Zwar ging auch das Gericht von einer durch plötzliche Wut verursachten "Spontantat" aus. Es sah jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Mädchens bewusst ausgenutzt, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen. Das Mädchen war nach den Tritten innerhalb kurzer Zeit an inneren Verletzungen gestorben.

Meinerzhagen charakterisierte den 25-Jährigen als Persönlichkeit ohne feste soziale Bindungen, der sein Geld früher als Drogendealer verdient habe und "haltlos in den Tag hineinlebte". Durch das Kind der Lebensgefährtin habe er sich in seiner Freiheit eingeschränkt gefühlt und "Aversionen" gegen es entwickelt. Diese hätten ihn am Tattag "überkommen", als er mit dem weinenden Mädchen überfordert gewesen sei. In seinem Zorn habe er Layla zunächst geohrfeigt, sie anschließend auf den Boden geworfen und schließlich rund fünf Mal "mit äußerster Heftigkeit" auf sie eingetreten.

Keine Überlebenschancen

Der 25-Jährige hatte barfuß so heftig zugetreten, dass der Darm des Mädchens vollständig zerstört wurde. Anschließend rief er den Notarzt an und behauptete, das Kind sei vom Hochbett gefallen. Es hatte keinerlei Überlebenschancen. Oberstaatsanwalt Hans Larcher setzte die ausgeübte Gewalt in seinem Plädoyer mit dem "Überrollen eines Kindes durch einen Pkw" gleich.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend den Forderungen des Staatsanwalts. Es sah jedoch davon ab, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Verteidigung hatte gefordert, den Angeklagten lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen.

Die Mutter, die vor Gericht als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte den 25-Jährigen im November 2005 kennengelernt und war im Januar 2006 mit ihm zusammengezogen. Zur Tatzeit war sie arbeiten. "Du hast mir das Beste auf der Erde weggenommen", sagte sie unter Tränen in ihrem Schlusswort zu dem Angeklagten. Sie hoffe, dass er für immer im Gefängnis bleibe. (Von Tanja Wolter, ddp)

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