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Urteil: Elf Jahre Haft für zweifache Kindstötung

Eine 33-jährige Mutter hatte im Prozes zugegeben, ihre beiden Söhne mit einem Kabel gewürgt und dann erstochen zu haben. Am Tag der Bluttat seien "alle Dämme gebrochen".

Die Richter des Landgerichts Stuttgart sprachen die gelernte Krankenschwester heute des zweifachen Totschlags für schuldig. Die Frau hatte in dem Prozess zugegeben, im Februar in ihrer Wohnung ihre acht und zwölf Jahre alten Söhne zunächst mit einem Kabel gewürgt und dann mit einem Messer erstochen zu haben. Der Vorsitzende Richter sprach von einer "erschütternden" Tat.

Motiv für das Verbrechen war nach Auffassung des Gerichts Verzweiflung über die eigene Lebenssituation, die in Ängsten und plötzlichen Selbstmordgedanken gipfelte. Am Tattag seien bei der Angeklagten "alle Dämme gebrochen", sagte der Richter. Sie habe keinen Ausweg mehr gesehen und sich ernsthaft umbringen wollen. Dabei sei sie zu der Überzeugung gelangt, es sei das Beste, die Kinder in den Tod mitzunehmen.

Kompliziertes Beziehungsgeflecht

Die 33-jährige hatte die alleine im Schlaf- und Wohnzimmer spielenden Kinder von hinten angegriffen. Allein das Drosseln mit dem Kabel war bereits tödlich. Dennoch stach die Mutter jeweils noch sieben bis acht Mal auf den Oberkörper der Jungen ein. Nach der Tat versuchte sie, sich in einem Waldgebiet selbst zu töten. Einen Tag später wurde sie von Spaziergängern schwer verletzt in der Nähe eines Hotels aufgefunden.

Das Verbrechen geschah vor dem Hintergrund eines komplizierten Beziehungsgeflechts. Die Frau hatte von ihrem Ehemann und dem Vater der Kinder getrennt gelebt, allerdings im selben Mehrfamilienhaus. Der von dem Richter als ich-bezogen und cholerisch charakterisierte Mann lebte dort mit seiner neuen Freundin zusammen, von der er auch einen Sohn hat. Bis zuletzt hatte er zu beiden Frauen sexuellen Kontakt und überließ die Geldangelegenheiten seiner Ehefrau, die unter anderem dafür sorgen musste, seine Autos zu finanzieren. Die Angeklagte habe sich ihrem Mann "in extremer Form bis hin zur Selbstverleugnung untergeordnet", stellte der Richter fest.

Aufopferungsvolle Mutter

Vom ursprünglichen Vorwurf des heimtückischen Doppelmordes sah das Gericht ab. Die Angeklagte, die als aufopferungsvolle Mutter galt, habe zwar die Arg- und Wehrlosigkeit ihrer Kinder ausgenutzt, sie aber nicht aus einer Feindseligkeit heraus umgebracht. Wegen einer Persönlichkeitsstörung, die ein Gutachter bei der Frau festgestellt hatte, legte die Kammer einen reduzierten Strafrahmen zugrunde. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft beantragt, die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren plädiert. (mit ddp)

Tanja Wolter

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