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Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft für Robins Mutter

Die Mutter des qualvoll verhungerten zweijährigen Robin aus dem sächsischen Kirchberg ist am Donnerstag zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Zwickauer Landgericht erklärte, die 24-Jährige habe sich der Kindesaussetzung schuldig gemacht.

Eine Tötungsabsicht sahen die Richter aber nicht. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil und kündigte Rechtsmittel an.

Die Vorsitzende Richterin Ingrid Hoffmann sagte, die Angeklagte Yvonne E. habe ihr Kind fast drei Tage lang vor Weihnachten 2007 allein gelassen, um eine Chatbekanntschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen. „Robin ist vernachlässigt worden, keine Frage“, sagte sie. Der Angeklagten könne aber nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie ihren kleinen Sohn tatsächlich habe quälen und töten wollen. Das Gericht billigte der Frau eine verminderte Schuldfähigkeit zu und berief sich auf die Angaben eines psychiatrischen Gutachters. Der hatte bei der jungen Mutter eine schwere Borderline-Persönlichkeitsstörung festgestellt.

Während der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu Unmutsbekundungen und lauten Zwischenrufen. Die Angeklagte hatte gestanden, Robin – „meinen Liebling“ sagte sie – am Morgen des 22. Dezember alleine gelassen zu haben, obwohl er da bereits stark geschwächt war und seine Trinkflasche nicht mehr halten konnte. E. hatte Robin eine halbe Keksschachtel und eine 280 Milliliter-Trinkflasche ins Gitterbett gestellt. Auch nach ihrer Rückkehr am 24. Dezember holte sie zunächst keine Hilfe, obwohl das Kind bereits im Sterben lag. Der von ihr am zweiten Weihnachtsfeiertag gerufene Notarzt konnte nur noch den Tod des Jungen feststellen. 

Lars Rischke

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