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Das Landgericht Würzburg verurteilte den Fernfahrer am Donnerstag.

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Urteil gegen 58-jährigen Fernfahrer: Autobahnschütze muss mehr als zehn Jahre in Haft

Der Autobahnschütze aus der Eifel, der von seiner Fahrerkabine aus immer wieder auf andere Lastwagen geschossen hat, ist zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg sprach den 58 Jahre alten Fernfahrer am Donnerstag wegen versuchten Mordes schuldig.

Ein Fernfahrer, der jahrelang vom Lenkrad aus auf andere Lastwagen geschossen und auch Menschen verletzt hatte, ist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg sprach den so genannten Autobahnschützen am Donnerstag unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

„Ich weiß, dass das Urteil Sie hart trifft. Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden. Schon gar nicht wenn sie mit Waffen ausgeübt wird“, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl in seiner Urteilsverkündung zu dem Angeklagten. Der 58-Jährige aus der Eifel habe über Jahre hinweg die Polizei in Atem gehalten, die ihm trotz intensivster Suche nicht auf die Spur gekommen sei. „Sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.“ Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis andere unschuldige Menschen durch sein Handeln zu Tode gekommen wären.

Aus Frust zwischen 2008 und 2013 mehrere Hundert Mal geschossen

Der Mann hatte aus Frust zwischen 2008 und 2013 mehrere Hundert Mal während der Fahrt auf Anhänger und Aufbauten von Kollegen geschossen. Dabei trafen seine Kugeln allerdings nicht nur Lastwagen, sondern auch Autos. In einem Fall wurde eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt. Der Angeklagte hatte die Schüsse zugegeben und beteuert, er habe immer nur auf die Anhänger geschossen und nie jemanden verletzen wollen.

Bundeskriminalamt erfasst massenhaft Kennzeichen

Er war trotz jahrelanger Ermittlungen erst gefasst worden, nachdem das Bundeskriminalamt an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatte. Die Verteidigung stufte diese Ermittlungsmethode als gesetzeswidrig ein. Sie forderte deshalb einen Freispruch für ihren Mandaten. Zu Beginn des Prozesses waren dem Fernfahrer 171 Fälle zur Last gelegt worden, darunter fünf Fälle des versuchten Mordes. Am Ende des Verfahrens wurden fast 50 davon eingestellt - darunter auch ein Fall von versuchtem Mord. Sie konnten dem Schützen entweder nicht eindeutig zugeordnet werden oder die Schüsse wurden nicht im fließenden Verkehr abgegeben. dpa

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