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Hannah

© dpa

Urteil: Höchststrafe für Hannahs Mörder

Ende August wurde die 14-jährige Schülerin Hannah aus Königswinter unweit ihres Elternhauses überfallen, vergewaltigt und mit einem Messer getötet. Jetzt wurde ihr Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Bonner Landgericht stellte in dem Urteil eine besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Verurteilte nach 15 Jahren nicht ohne weiteres entlassen werden kann. Der 25- Jährige hatte gestanden, Hannah am 29. August aufgelauert, sie gefesselt, geknebelt und vergewaltigt zu haben. Um nicht wiederkannt zu werden, stach er zwölfmal auf Hannah ein und schnitt ihr die Kehle durch. Zum Tatmotiv sagte der homosexuelle Mann, er habe ausprobieren wollen, wie es sei, mit einer Frau Sex zu haben.

"Das Leid, das er dem Opfer zugefügt hat, war sehr groß", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Über dreieinhalb Stunden hielt er sie mit einem Messer in seiner Gewalt, vergewaltigte sie und tötete sie mit großer Brutalität, um nicht wiedererkannt zu werden." Zwar spreche für den Täter, dass er geständig sei und die Tat bereue. "Gleichzeitig überwiegt das Maß der Schuld sehr deutlich", fügte der Richter hinzu. Der Verteidiger kündigte Revision an.

Der Fall hatte im Großraum Bonn für erhebliches Aufsehen gesorgt. Tausende Menschen hatten sich Trauerzügen im Wohnort des Mädchens angeschlossen. Fünf Tage hatte die Suche nach der Leiche gedauert.

Hannah war Zufallsopfer

Der Täter und Hannah hatten sich nicht gekannt, das Mädchen war ein Zufallsopfer. Der aus Tschechien stammende Mann lebte wie Hannah in Königswinter. Dort wohnte er seit Jahren mit seinem Lebenspartner zusammen, den er vor sieben Jahren in einer der Schwulenszene zugerechneten Bar in Prag kennengelernt hatte. Am Tattag wollte der Mann nach eigenen Angaben Freunde besuchen. Dann habe er aber die Idee gehabt, eine Frau zu vergewaltigen.

Auch Hannahs Eltern waren als Zeugen vor Gericht erschienen. "Wir können den Alltag kaum bewältigen", hatte der 48-jährige Vater am zweiten Prozesstag gesagt. Hannahs Schwestern litten unter Alpträumen.

Der Verteidiger hatte gefordert, Tat und Täter getrennt zu betrachten. Mit 17 Jahren sei sein Mandant von zu Hause weggelaufen. Er sei in Prag in die Stricherszene geraten und von einem deutschen Sextouristen, einem Busfahrer aus Königswinter, nach Deutschland verschleppt worden. (küs/dpa)

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