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Urteil: Klage gegen Ermittlungen nach Airbus-Crash abgewiesen

Mehr als 14 Jahre nach dem Absturz eines Airbus A320 im Elsass sind die Angehörigen der Opfer mit einer Klage gegen den französischen Staat gescheitert.

Straßburg - Das Straßburger Landgericht stellte fest, das lange Ermittlungsverfahren nach dem Unglück sei vor allem auf die zahlreichen Gutachten und Gegengutachten zurückzuführen. Damit wies es den Vorwurf der Opfervereinigung Echo zurück, der Staat habe die Ermittlungen bewusst verschleppt, um den wirtschaftlichen Interessen des Airbus-Konzerns nicht zu schaden. Echo hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1,5 Millionen Euro gefordert.

Das strafrechtliche Verfahren um die Ursachen das Absturzes mit 87 Toten ist noch immer beim Landgericht in Colmar anhängig. Dort müssen sich sechs Angeklagte verantworten - ehemalige Mitarbeiter des Airbus-Konzerns, der französischen Behörde für Flugsicherheit (DGAC) und der früheren Binnenfluggesellschaft Air Inter, die heute zu Air France gehört, sowie ein Luftlotse. Nach zwei Monate dauernden Verhandlungen hatte die Staatsanwaltschaft Ende Juni für vier der Angeklagten vergleichweise milde Strafen beantragt - zwischen neun und zwölf Monate auf Bewährung. Für zwei andere wurde Freispuch beantragt. Das Urteil wird am 7. November erwartet - fast 15 Jahre nach dem Unglück.

Der Airbus A320, damals das erste vollelektronisch gesteuerte Passagierflugzeug der Welt, war am Abend des 20. Januar 1992 in dichtem Schneetreiben beim Landeanflug auf Straßburg an einem Vogesenfelsen zerschellt. Dabei wurden 87 Menschen getötet, unter ihnen acht deutsche Passagiere. Neun Menschen überlebten den Crash. (tso/AFP)

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