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Urteil: Lebenslange Haft für Elternmörder

Auf heimtückischen Mord lautet das Urteil des Erfurter Langerichts. Ein 30-Jähriger beging eine brutale Bluttat im Keller des elterlichen Hauses - als Grund hab er an, er hatte Angst aus der Wohnung geworfen zu werden.

Ein Mann, der seine Eltern hinterrücks mit einem Hammer erschlagen hat, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 30-Jährige habe im August 2007 heimtückisch gehandelt, weshalb das Urteil auf zweifachen Mord laute, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Erfurt, Frieder Liebhart, am Donnerstag. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und kündigte Revision an. Der Mann hatte seine Tat schon zu Beginn des Prozesses gestanden.

Er habe befürchtet, wegen seiner Arbeitslosigkeit aus der Wohnung im Haus der Familie geworfen zu werden, hatte der Mann bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Deshalb habe er seine Eltern getäuscht und war jeden Morgen aus dem Haus gegangen, so als hätte er einen Job. Tatsächlich hatte er jedoch mehr als ein Jahr vor der Tat sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt, weil er sich von den Kollegen gemobbt fühlte. Die Eltern wurden hellhörig, als Forderungen von Bank und Krankenkasse kamen. Nach einem Streit tötete er zunächst den Vater, dann die Mutter im Keller des Hauses.

Die Handlungen seien nicht im Affekt, sondern kühl und effektiv ausgeführt worden, sagte der Richter. Der Täter habe sich nach der Ermordung der Eltern auch nicht erschüttert gezeigt, sondern sei geradezu erleichtert gewesen und habe versucht, sein "Parallel-Leben" fortzusetzen. Zur Polizei sei er erst gegangen, als der Druck von seiner Schwester zu groß wurde. (ut/dpa)

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