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Urteil: Lebenslange Haft für Elternmörder

Der Bundesgerichtshof bestätigte das auf lebenslange Haft lautende Urteil gegen einen Landwirt. Der Mann hatte seine Eltern umgebracht und einen toten Knecht an Schweine verfüttert, um weiter dessen Rente kassieren zu können.

Weil er seine Eltern ermordet und die Leiche eines Knechts an die Schweine verfüttert hat, muss ein Landwirt aus Hessen eine lebenslange Haftstrafe absitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Revision des 32-jährigen Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts Kassel vom April, das eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen und Störung der Totenruhe verhängt hat, ist damit rechtskräftig.

Der Landwirt aus Fritzlar-Haddamar hatte im Jahr 2000 aus Habgier seinen Vater heimtückisch erschlagen. Vier Jahre später erwürgte er die Mutter und verfütterte im Jahr darauf die Leiche eines Knechts, der auf dem Hof eines natürlichen Todes gestorben war, an die Schweine. Auf diese Weise konnte er weiter die Rente des Mannes kassieren.

Der Täter tarnte die Morde als Unfälle

Nach den Erkenntnissen des Landgerichts hatte der Mann beim Mord an seinem Vater einen Unfall mit einer kranken Kuh vorgetäuscht. Die Mutter hatte er im Bett erwürgt und angegeben, sie sei eines natürlichen Todes gestorben. Obwohl Alleinerbe, habe der Sohn nicht auf den Ruhestand des Vaters warten und die Mutter nicht im Hause haben wollen. Durch seinen Lebenswandel war der Hof laut Gericht bald mit 300.000 Euro verschuldet gewesen.

Ans Licht kamen die beiden Morde nur, weil der Landwirt nach einiger Zeit eine Beisetzung des früheren Knechts vortäuschte. Vor Gericht gab er zu, dass er den "Ersatzopa", der auf seinem Hof gestorben sei, erst tiefgefroren, dann zersägt und an seine Schweine verfüttert habe.

Laut BGH weist das Urteil des Landgerichts keine Fehler auf. Weil das Landgericht auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, ist eine vorzeitige Entlassung des Angeklagten nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. (jg/dpa)

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