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Urteil: Lebenslange Haftstrafen für Mord an 15-jähriger

Am Landgericht in Rostock hat ein Richter Jahre nach dem Mord zwei Männer für schuldig gesprochen und verurteilt. Der Tathergang ist bis heute unklar.

Gut elf Jahre nach dem Mord an der 15-jährigen Antje hat das Landgericht Rostock am Freitag zwei 32 und 39 Jahre alte Männer zu  lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie das Mädchen im Juli 1996 nach einem Disco-Besuch gemeinsam ermordeten.

Laut Anklage hatte der Jüngere versucht, das Opfer zu vergewaltigen und gewürgt, bis er dachte, es sei tot. Später sei er mit dem heute 39-Jährigen an den Tatort zurückgekehrt, um Spuren zu beseitigen. Als die Männer merkten, dass Antje noch lebte, sei sie von dem Älteren erwürgt worden. Bei ihm wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.

In ihren Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte lebenslange Haft, ohne die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung, gefordert. Die Verteidigung wollte Freisprüche erreichen. Der eigentliche Tatablauf war im Prozess nicht geklärt worden. Die Verteidiger des 32-Jährigen hatten in ihrem Plädoyer zwar eingeräumt, dass ihr Mandant zu Antje Kontakt hatte. Am Tatort waren entsprechende DNA-Spuren gefunden worden. Dies bedeutet nach ihrer Ansicht jedoch nicht, dass er an der Tötung des Mädchens beteiligt gewesen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ml/dpa)

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