zum Hauptinhalt

Urteil: Mann erschießt Ex-Freundin - Zwölf Jahre Haft

Ein 37-Jähriger wurde in Hamburg zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Stalker hatte seine Ex-Freundin mit fünf Schüssen niedergestreckt - vor den Augen ihres gemeinsamen Kindes.

Weil er seine Ex-Freundin erschossen hat, ist ein 37 Jahre alter Stalker aus Hamburg zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. "Es war eine Hinrichtung", sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht der Hansestadt am Donnerstag. Der Angeklagte seine hat seine vier Jahre jüngere Ex- Partnerin am 26. März in deren Wohnung im Stadtteil St. Pauli nach einem Streit mit fünf Schüssen aus nächster Nähe getötet. Der achtjährige Sohn des Paares erlebte die Tat zumindest teilweise mit. In den Monaten vor dem Verbrechen hatte der Mann die Frau wiederholt mit dem Tod bedroht und sie mit einem Messer attackiert.

Der Mann wurde unter anderem wegen Totschlags und Bedrohung verurteilt, nicht aber wegen Mordes. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigerin des geständigen Mannes hatte etwa fünf Jahre Haft wegen eines minderschweren Totschlags gefordert, weil dieser in affektähnlichem Zustand gehandelt habe. Diese Version wiesen die Richter jedoch zurück. Ihrer Meinung nach handelte der 37-Jährige bei dem Streit zwar spontan, tötete aber bewusst und gezielt. Seine Schuldfähigkeit sei nicht nennenswert herabgesetzt gewesen. Schwer wiege auch, dass der Sohn die Tat miterlebte. "Er hat das Kind dem Anblick seiner blutenden, von Kugeln durchsiebten Mutter ausgesetzt", sagte der Vorsitzende Richter: "Es war eine schreckliche Tat."

Der Angeklagte war schon wegen Misshandlung vorbestraft

Das Paar hatte sich mehrere Monate vor der Tat getrennt, woraufhin es zwischen Beiden zu Spannungen kam. Nach Überzeugung des Gerichts verkraftete der schon wegen Misshandlung seiner Ex-Frau vorbestrafte Angeklagte das Ende der Beziehung nicht und stellte dem Opfer nach. Er terrorisierte die Frau mit Todesdrohungen und hielt sie einmal in ihrer Wohnung gefangen, wo er sie auch misshandelte. Die Polizei verbot ihm daraufhin, sich der Frau und ihrem Sohn zu nähern.

Die tödlichen Schüssen fielen, als sich die 33-Jährige nach einer mehrwöchigen Kontaktpause bei dem Angeklagten meldete und mit diesem in ihrer Wohnung traf. Nach Meinung des Gerichts kam es dabei nach einem zunächst ruhigen Gespräch erneut zum Streit. Der Mann habe sich dabei zunächst selbst eine Pistole an den Kopf gehalten, wobei sich ein Schuss löste und ein Fenster durchschlug. Sekunden später feuerte er fünf Mal auf seine Ex-Freundin und tötete sie. Er selbst sagte vor Gericht aus, sich an diesen Moment nicht zu erinnern.

Die Angehörigen sind vom Urteil enttäuscht

Es sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen gewesen, dass er einen langgehegten Plan zur Tötung seiner früheren Partnerin verfolgte, sagte der Richter. Deswegen liege kein Mord vor. Er habe nach Überzeugung des Gerichts während der Schüsse "aus Wut und verletztem Stolz" über die Trennung gehandelt. Auch habe er den Streit mit ihr nicht länger ertragen können.

Die Angehörigen des Opfers äußerten sich nach der Entscheidung enttäuscht. "Wir sind bestürzt über das Urteil", sagte ein Bruder der Getöteten, der gemeinsam mit anderen Familienangehörigen als Nebenkläger in dem Prozess auftrat. Seiner Meinung nach sei seine Schwester ermordet worden. Die Anwältinnen der Angehörigen hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung gefordert. (jg/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false