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Urteil: Mehr als zwei Jahre Haft für U-Bahn-Schubser

Weil er ein dreizehnjähriges Mädchen gegen einen einfahrenden Zug gestoßen hat, muss ein Rentner zwei Jahre und neun Monate ins Gefägnis. Beim Urteil reagierte der 70-Jährige weniger emotional als bei der vorangegangenen Verhandlung.

Der sogenannte U-Bahn-Schubser von München ist am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 70 Jahre alte Rentner nahm das Urteil des Münchner Schwurgerichts gefasst auf. Im vorangegangenen Prozess hatte der  Angeklagte dagegen unter Tränen Reue beteuert.

Der frühere Versicherungsangestellte hatte aus Ärger über eine Gruppe herumtollender Jugendlicher im Juni 2008 ein damals 13 Jahre altes Mädchen an einem Schwabinger U-Bahnhof gegen einen einfahrenden Zug gestoßen. Die Schülerin war zwischen zwei Waggons geraten und durch den Aufprall zurück auf den Bahnsteig geschleudert worden. Wie durch ein Wunder kam sie mit Prellungen und Schürfwunden davon.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordversuchs fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. (ut/dpa)

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