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Urteil: Polizei darf frisierten Roller vernichten lassen

Die Polizei darf den frisierten Motorroller eines Jugendlichen verschrotten lassen, wenn der Verkauf an einen geeigneten Besitzer nicht möglich ist. Das wollte ein junge Mann verhindern, dessen Zweirad statt der erlaubten 50 eine Geschwindigkeit von 100 Kilometer in der Stunde erreichte.

Das Verwaltungsgericht in Mainz entschied gegen einen jungen Mann, der die Zerstörung seines Zweirads verhindern wollte. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatten Polizisten nach Beschwerden von Nachbarn das manipulierte Gefährt sichergestellt, das nach Angaben des Jugendlichen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern in der Stunde statt der erlaubten 50 erreichte und dabei einigen Lärm machte.

Da der Versuch scheiterte, den Roller an eine "zuverlässige Person" zu verkaufen, ordnete die Polizei die Verschrottung des Zweirads an. Die Richter gaben den Beamten recht. So sei etwa eine Versteigerung nicht möglich gewesen, weil dabei nicht sichergestellt werden könne, dass der Käufer den "Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlich Straßenverkehr fahre" (Aktenzeichen: 1 K 825/07.MZ). (kj/dpa)

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