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Panorama: Urteil schützt Kinder vor Werbung Im Internet dürfen keine Daten gesammelt werden

Berlin Der Autohersteller Skoda darf auf seiner Internetseite keine persönlichen Daten von Kindern erheben, ohne dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Eltern einzuholen. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt wird Skoda untersagt, minderjährige Internetnutzer bei der Aufnahme in einen Onlineclub über ihre Hobbys, ihr Lieblingsauto oder die Automarke der Eltern zu befragen.

Berlin Der Autohersteller Skoda darf auf seiner Internetseite keine persönlichen Daten von Kindern erheben, ohne dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Eltern einzuholen. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt wird Skoda untersagt, minderjährige Internetnutzer bei der Aufnahme in einen Onlineclub über ihre Hobbys, ihr Lieblingsauto oder die Automarke der Eltern zu befragen. Diese Praxis nutze die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern aus und sei daher wettbewerbswidrig, urteilte das Gericht.

Skoda Deutschland hatte sich mit dem „Skoda Kinderclub Autokids“ auf seiner Internetseite gezielt an kleinere Kinder unter zwölf Jahren gewandt. Die minderjährigen Internetsurfer konnten dort Mitglied werden und so Vergünstigungen in Freizeitparks oder Einladungen zu Skoda-Kinderveranstaltungen erhalten. Bei der Anmeldung im Internet sollten Alter, Geschlecht und Interessen angegeben werden. Eine Einwilligung der Eltern war nicht erforderlich.

Dieser Praxis hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben: Firmen, die sich im Internet unmittelbar an Kinder richten, müssen, wenn sie Daten erheben, eine schriftliche Zustimmung der Eltern einholen. Ohne Zustimmung müssen alle Daten sofort gelöscht werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der gegen Skoda geklagt hatte, begrüßte die Entscheidung: „Kinder sind noch nicht in der Lage, Werbung zu hinterfragen, sondern betrachten Werbebotschaften oft als Tatsachen“, sagte Pressesprecher Patrick von Braunmühl. Minderjährige bräuchten daher einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Skoda hat seinen Kinderclub mittlerweile eingestellt – das stehe aber nicht im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren, betonte ein Sprecher des Unternehmens am Donnerstag auf Anfrage. mmk

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