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Urteil: Straußenvogel doch nicht impotent durch Böller

Silvesterknaller haben das Liebesleben des Straußenhahns Gustav aus dem sächsischen Lohsa offenbar kaum beeinträchtigt, wie das Landgericht Bautzen heute bestätigte.

Bei dem Prozess stimmten die Beteiligten einem Vergleich zu. Zuvor hatte ein Gutachter ausgeschlossen, dass Gustav durch Böller impotent wurde. Der Besitzer des Tieres hatte geklagt, weil drei Jugendliche vor Silvester 2005 Kracher ins Gehege der Straußenfarm geworfen hatten. Angeblich wurde der Hahn dadurch so erschreckt, dass er für längere Zeit nicht für Nachwuchs sorgen konnte. Nach dem Vergleich sollen die Jugendlichen 140 Euro für entstandene Tierarztkosten zahlen. (mit dpa)

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