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Urteil: Teuerster Teppich der Welt: Frühes Glück und spätes Pech

Die Erbin eines alten Teppichs war erst froh, dass sie 19000 Euro für ihn bekam. Bis er noch einmal versteigert wurde.

Im Rechtsstreit um die Versteigerung des teuersten Teppichs der Welt hat die Klägerin am Freitag vor dem Landgericht Augsburg eine Niederlage erlitten. Die aus dem Raum Starnberg stammende Frau hatte einen Augsburger Auktionator auf 350 000 Euro Schadenersatz verklagt, weil dieser den Millionenwert ihres kostbaren Perserteppichs nicht erkannt hatte. Die Frau hatte den aus dem 17. Jahrhundert stammenden Vasenteppich geerbt und zur Versteigerung gebracht. Der Auktionator schätzte das Erbstück auf einen Wert von 900 Euro. Bei der ersten Versteigerung im Oktober 2009 erhielt die Besitzerin überraschend einen Gewinn von 19 000 Euro, worüber sie sich sehr freute. Ein halbes Jahr später kam der Teppich jedoch in London bei Christie's erneut unter den Hammer und wechselte für den Rekordpreis von 7,4 Millionen Euro den Besitzer. Es hatte sich herausgestellt, dass der 3,39 Meter mal 1,53 Meter große Teppich aus dem Nachlass der 1939 verstorbenen Comtesse de Behague stammt, einer Sammlerin alter iranischer Kunst. Christie's hatte nach eigener Schätzung den Wert daher bei mehreren hunderttausend Euro angesetzt.

An dieser Zahl orientierte sich jetzt die Schadenersatzforderung der Klägerin von 350 000 Euro. Die Herkunft sei für den regionalen Auktionator allerdings nicht zu erkennen gewesen, urteilte nun das Gericht. Der Auktionator zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Er hat nur eine ganz kleine Firma und wäre Pleite gewesen, hätte er die 350 000 Euro zahlen müssen. Die frustrierte Klägerin plant, in Berufung zu gehen. AFP/dpa

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