zum Hauptinhalt

Urteil: Tochter in den Neckar geworfen - lebenslange Haft

Im Dezember vergangenen Jahres wirft sie ihre 4-jährige Tochter in den eiskalten Fluss. Das Mädchen ertrinkt qualvoll. Nun sprach das Landgericht Stuttgart die Frau des Mordes schuldig.

Die Tat schien unfassbar: Eine Mutter wirft ihre vierjährige Tochter mitten im Winter in einen Fluss. Im eisigen Wasser hat das Mädchen keine Chance. Das Landgericht Stuttgart sprach die 34-Jährige nun am Mittwoch des Mordes schuldig und verurteilte sie zu lebenslanger Haft. Die Frau hatte gestanden, ihre Tochter im Dezember vergangenen Jahres von einer Stuttgarter Neckarbrücke geworfen zu haben. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn sprach von einer unbegreiflichen Tat: "Warum Iva-Maria sterben musste, ist nicht geklärt worden. (...) Sie war arg- und wehrlos."

Die Mutter hatte sich wenige Stunden nach der Tat gestellt. Sie gab an, sie habe sich mit der Erziehung alleingelassen gefühlt, sei überfordert gewesen. Das rechtfertige in keiner Weise eine solch "entsetzliche" Tat, betonte Hahn. Zwar sei die 34-Jährige vielleicht "ein Stück weit überfordert" gewesen. In den Wochen vor der Tat habe es aber für die Verwandten und Bekannten keine Hinweise gegeben, die einen solchen Mord hätten erahnen lassen. Im Gegenteil: Der Ehemann beschrieb sie als "wie neu geboren", andere als gefasst und erstaunlich ausgeglichen.

Ein Gutachter stellte keine depressive Störung bei der Frau fest. Die Tat sei auch nicht im Affekt geschehen und die Mutter voll schuldfähig. Iva-Maria habe in ihrem Leben zwei Menschen gehabt, denen sie blind vertraute, sagte Hahn: ihrer Mutter und ihrem Vater. Dieses Vertrauen habe die Mutter auf der Brücke ausgenutzt, sie von hinten an den Hüften gepackt, über das Geländer gehoben und in den Neckar geworfen. Dem Vater hinterließ die Frau einen Zettel, auf dem sie ihn als "Riesenidiot" beschimpfte. "Such uns nicht, Du wirst uns nicht finden", stand da. Er könne jetzt fernsehen, "niemand wird Dich dabei stören".

Dass sie sich selbst ebenfalls töten wollte, nahm das Gericht der Frau nicht ab. Auch ein halbherziger Selbstmordversuch 2003 habe lediglich "Appellcharakter" gehabt. Lange sei sie am Abend unentschlossen auf der Brücke hin- und hergelaufen, bevor sie ihre Tochter umbrachte. "Der eigene Selbstmord stand nicht im Zentrum der Tat", sagte Hahn. "Das war feindselig." Iva-Maria sei qualvoll ertrunken, habe geschrien und mindestens 40 Sekunden lang ums Überleben gekämpft.

Das Urteil nahm die Mutter regungslos zur Kenntnis, nur einige Male blickte sie zum Richtertisch auf. "Keine Strafe ist für mich zu viel", sagte sie vergangene Woche. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und höchstens sieben Jahre Gefängnis plädiert. (nal/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false