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Urteil: Westen nahm DDR-Bürgerin ihr Erbe weg

Deutschland hat mit dem Ausschluss einer unehelich geborenen Frau vom Erbe ihres Vaters gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Mit dieser Entscheidung gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag einer 61-jährigen ehemaligen DDR-Bürgerin recht, deren Vater in Westdeutschland lebte.

Zugleich stellten die Straßburger Richter einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie fest. Verweigert wurde der Frau das Erbe aufgrund des westdeutschen Nichtehelichengesetzes vom Jahre 1969. Demnach gelten uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 – und damit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes – geboren wurden, nicht als legale Erben. In der DDR waren uneheliche Kinder hingegen in Bezug auf das Erbrecht gleichgestellt. Diese Rechte behielten sie nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 bei – aber nur, wenn beide Eltern in der ehemaligen DDR lebten.

Nach dem Tod ihres Vaters 1998 versuchte die heute in Lennestadt im Sauerland lebende Frau vergeblich, ihr Erbrecht einzuklagen. Sie machte geltend, dass ihr Vater sie anerkannt und sie regelmäßig Kontakt zu ihm hatte, sowohl vor als auch nach der Wiedervereinigung. Ihre Forderung wurde von mehreren Gerichten abgelehnt, zuletzt vom Bundesverfassungsgericht. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte diese Entscheidungen als Ungleichbehandlung zwischen Bürgern der ehemaligen DDR und Westdeutschlands. Im vorliegenden Fall habe die Klägerin ihre Erbschaft ohne jeden Ausgleich verloren, obwohl ihr Vater weder eine Ehefrau noch andere Erben gehabt habe. Sie sei damit besonders diskriminiert worden. AFP

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