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© dpa

Urteil: Zwei der drei Angeklagten im Eishallen-Prozess freigesprochen

Zwölf Kinder und drei Frauen kamen vor zwei Jahren dem Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall ums Leben. Jetzt wurde der Bauingenieur der Halle unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall sind zwei der drei Angeklagten freigesprochen worden. Der Statiker und der Architekt sind nach Ansicht des Landgerichts Traunstein nicht schuld an dem verheerenden Unglück, bei dem am 2. Januar 2006 zwölf Kinder und drei erwachsene Frauen ums Leben kamen.

Einen Bauingenieur verurteilte das Gericht am Dienstag hingegen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Er sei der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen schweren Körperverletzung in sechs Fällen schuldig. Bei dem Unglück hatten sechs Menschen schwer verletzt überlebt. Die Verteidiger hatten Freispruch für alle drei Angeklagten beantragt.

Der Vorsitzende Richter warf dem 68-jährigen Ingenieur vor, das Bauwerk von Anfang an mit schweren Mängeln errichtet zu haben. Daher habe dieser den Einsturz "mitverursacht". Konkret legt das Gericht ihm zu Last, die Statik des Eishallendaches falsch berechnet zu haben. Ferner habe er die maximal zulässige Höhe der Dachträge "erheblich überschritten". Außerdem habe er Subunternehmen, die etwa nicht feuchtigkeitsbeständigen Leim verwendet hätten, nicht überwacht. (yr/ddp)

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