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Panorama: US-Abtreibungsrecht: Eine Frage des Alters

Menschliches Leben beginnt, wenn Ei und Samen miteinander verschmelzen. Auf diesem Standpunkt steht die katholische Kirche.

Menschliches Leben beginnt, wenn Ei und Samen miteinander verschmelzen. Auf diesem Standpunkt steht die katholische Kirche. Deshalb verurteilt sie die embryonale Stammzellen-Forschung (ES) ebenso wie die Abtreibung. In Amerika landet der Streit über moralische Fragen im Regelfall vor einem Gericht. Zwar hat der Oberste US-Gerichtshof im Januar 1973 in einem Grundsatzurteil die Abtreibung im Prinzip für rechtens erklärt, aber seitdem haben einzelne Bundesstaaten immer wieder eigene Gesetze erlassen, um die Möglichkeiten einer Abtreibung so weit wie möglich einzuschränken. Zum Beispiel Missouri. In der Präambel des entsprechenden Anti-Abtreibungsgesetzes wird sogar ausdrücklich festgehalten, dass menschliches Leben mit der Befruchtung einer Eizelle beginnt.

Das ging den Abtreibungs-Befürwortern zu weit. Also klagten sie. Im Jahre 1989 entschied jedoch der Oberste Bundesgerichtshof überraschend, dass die Präambel von Missouri sich nicht im Widerspruch zum 1973 erlassenen Grundsatzurteil befindet. Durch die Präambel allein, hieß es in der Begründung, werde das verbürgte Recht der Frau auf eine Abtreibung nicht automatisch eingeschränkt. Das feierten die konservativen Abgeordneten von Missouri als Sieg. In ihrem Eifer wollten sie freilich mehr als eine symbolische Genugtuung. Deshalb setzten sie zusätzlich durch, dass die Anti-Abtreibungs-Präambel allen Gesetzen von Missouri vorangestellt wird. Damit hatten sie sich eine Falle gestellt.

Als erstes nämlich kamen einige Jugendliche auf eine geniale Idee. Wenn menschliches Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt, folgerten sie, dann müssten sie selbst ziemlich genau neun Monate älter sein. Folglich dürften sie neun Monate früher ihren Führerschein machen. Halt, so sei das nicht gemeint, erwiderten stammelnd die Abtreibungs-Gegner. Aber weil sie die Logik gegen sich hatten, verzichteten sie künftig darauf, ihre Präambel auf Biegen und Brechen rechtsgültig machen zu wollen.

Der Glaube, dass das Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samen beginnt, ist ohnehin reichlich exotisch - jedenfalls historisch betrachtet und weltweit gesehen. Im Judentum und Islam zum Beispiel gilt der Embryo bis heute erst ab seinem 40. Tag als Mensch. Diese Überzeugung geht auf Aristoteles zurück, für den das Kriterium der Menschwerdung der Zeitpunkt der ersten Bewegung des Embryos im Mutterleib war. Mit dieser Auffassung hatte selbst die Katholische Kirche während der längsten Zeit ihrer Existenz kein Problem. Papst Sixtus V. war es schließlich, der 1588 die Empfängnisverhütung und Abtreibung zu Todsünden erklärte und Verstöße mit Exkommunizierung ahndete.

Zur Begründung sagte er, es fände mit der Befruchtung eine "Beseelung" statt. Nur drei Jahre später allerdings machte Papst Gregor XIV. alles wieder rückgängig. Erst 1869, also vor nicht einmal 150 Jahren, knüpfte Papst Pius IX. wieder an die Beseelungs-Theorie an.

Dass sie sich seitdem unter Katholiken gehalten hat, liegt ausgerechnet auch an Fortschritten jener Wissenschaftler, die heute beim Streit über die ES-Forschung so vehement angegriffen werden. Es kommt eben meist erst die Technik, dann die Moral: Im Jahre 1827 entstand die Embryologie. Etwa 160 Jahre später wurden die ersten Farbfotos von frühen menschlichen Föten veröffentlicht. Die Möglichkeit von Ultraschall-Aufnahmen verstärkte noch die emotionale Bindung von Eltern selbst an wenige Wochen alte Embryonen. In diesem Umfeld konnte die katholische Überzeugung vom extrem frühen Beginn des menschlichen Lebens um sich greifen. Mit einem ewigen und unumstößlichen Wert freilich hat das wenig zu tun.

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