zum Hauptinhalt

Panorama: Verbraucherschutz: Vorsicht bei Fördermitgliedschaften

Auch in der Weihnachtszeit sollte nicht unüberlegt gespendet werden, warnen Verbraucherschützer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Verein um eine Fördermitgliedschaft wirbt: Der Förderer bindet sich für zwei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit.

Auch in der Weihnachtszeit sollte nicht unüberlegt gespendet werden, warnen Verbraucherschützer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Verein um eine Fördermitgliedschaft wirbt: Der Förderer bindet sich für zwei Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit. Die bei Haustürgeschäften übliche Regelung, die Verpflichtung innerhalb von zwei Wochen widerrufen zu können, gelte bei Fördermitgliedschaften nicht, warnt die Verbraucher-Zentrale in Düsseldorf.

Das Deutsche Institut für soziale Fragen überprüft die Spendenwürdigkeit von Organisationen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false