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Verdacht: Parkplatzwächter wegen 10 Euro getötet?

Auf einem Autobahnrasthof in Baden-Württemberg ist ein Parkplatzwächter von einem Lastwagen überrollt und tödlich verletzt worden. Vermutlich wollte der Fahrer die Parkgebühren nicht bezahlen. Die Fahndung läuft auf Hochtouren.

Satteldorf - «Wir gehen davon aus, dass der Mann absichtlich getötet wurde. Es ist brutal und heftig», sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Der 61-jährige Wächter war am Donnerstagabend kurz nach der Tat im Krankenhaus gestorben. Nach dem Fahrer des Lastwagens und einem anderen Lkw-Fahrer wird bundesweit gefahndet. Trotz zahlreicher Hinweise sei die «heiße Spur» aber noch nicht dabei.

Nach den Ermittlungen soll es zwischen den Fahrern und dem 61- Jährigen zum Streit gekommen sein, als dieser die Gebühren an dem Rasthof an der Autobahn 6 kassieren wollte. Die Lkw-Fahrer hätten dann Gas gegeben. Einer der beiden raste an dem Mann vorbei, der zweite habe ihn überrollt. Mit hoher Geschwindigkeit hätten die beiden gewendet und seien dann auf die Autobahn geflüchtet. «Sie haben eindeutig gesehen, dass der Mann lebensgefährlich verletzt war und sind dennoch weiter gefahren», sagte der Polizeisprecher. Vor seinem Tod konnte das Opfer den Tathergang noch schildern.

Die Polizei fahndete nach zwei weißen Sattelzügen mit weißen Auflegern mit holländischen oder italienischen Kennzeichen. Die Fahrer flüchteten vermutlich über die Autobahnen 6, 7 oder 81. Eine Grenzfahndung wurde eingeleitet. «Da der Rasthof vor einem Autobahnknoten liegt, konnten die Fahrer in viele Richtungen fahren; das ist das Problem», hieß es.

Die Transportbranche reagierte mit Entsetzen. Engelbert Reck vom Fachbereich Spedition und Logistik der Gewerkschaft ver.di sagte: «Dafür fehlt jegliches Verständnis.» Zugleich kritisierte er die Arbeitsumstände vieler Lastwagenfahrer. «Die Sitten auf den Straßen sind rauer geworden.» Es sei ihm neu, dass an Raststätten Geld für das Parken verlangt wird. Der Arbeitgeberverband des baden- württembergischen Verbands Spedition und Logistik wies einen Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und der Tat zurück.

Die Parkgebühr auf der betroffenen Raststätte berechtigte nach Angaben der Polizei zum Duschen, Übernachten und diente als Verzehrgutschein. (tso/dpa)

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