zum Hauptinhalt

Verfassungsgericht: Sexualkunde-Unterricht geht vor Religion

Das Verfassungsgericht hat die Schulpflicht gestärkt: Wenn Eltern ihre Kinder vom Unterricht fernhalten, reicht es künftig nicht, auf religiöse Überzeugungen zu verweisen.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe musste die Klage eines baptistischen Elternpaares aus Ostwestfalen verhandeln, das seine beiden Söhne von einem Theaterprojekt der Grundschule zum Thema "Sexueller Missbrauch" und einer Karnevalsveranstaltung befreite.

Solange die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber der erzieherischen Vorstellung der Eltern wahrt, dürfen Schüler nicht vom Sexualkundeunterricht befreit werden. Auch die Konfrontation mit Landestraditionen wie Fastnacht sei religiösen Minderheiten zumutbar.

Aus Sicht der Eltern beruhte das teilnahmepflichtige Projekt mit dem Titel "Mein Körper gehört mir" auf einer "absolut einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung". Den Kindern werde beigebracht, dass sie selbst über ihre Sexualität bestimmen können, ungeachtet göttlicher Gebote. Die Fastnacht hielten sie für ein katholisches Kirchenfest.

Beidem widersprach das Gericht. Deshalb könnten sich die Eltern weder auf Religionsfreiheit noch das Erziehungsrecht berufen. Andere Denkweisen müssen Kinder aushalten: "Denn solche mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar", heißt es in der Entscheidung.

Andererseits habe die Schule die Pflicht, keine gezielte Beeinflussung in einer politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung vorzunehmen. Diese Grenzen habe die Schule nicht überschritten.

Die Eltern müssen nun ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zahlen.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, sp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false