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Geringes Vergehen: Verkäuferin stahl Wurstreste und wurde entlassen

Weil sie 700 Gramm aufgeplatzte Bratwürste und Wurstzipfel aus einem Supermarkt mit nach Hause nehmen wollte, hat eine Verkäuferin ihren Job verloren.

Nach einem Bericht der Zeitung „Der Neue Tag“ aus Weiden hatte ein hauseigener Detektiv die Frau im Juli erwischt, als sie die Würste einsteckte. Der Arbeitgeber hatte der Frau daraufhin gekündigt, sie hatte dagegen geklagt.

Vor dem Arbeitsgericht Weiden konnte die 56-Jährige am Mittwoch die fristlose Entlassung mittels eines Vergleichs in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Die Metzgerei-Fachverkäuferin war seit 15 Jahren in dem Markt tätig. Sie hatte dem Bericht zufolge vergeblich argumentiert, dass es jahrzehntelange Praxis gewesen sei, Reste mitzunehmen. Die Geschäftsleitung konnte belegen, dass es klare anderslautende Anweisungen gegeben hat.

Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern in Deutschland mitunter fristlos gekündigt - im Mai unter anderem einem Supermarkt-Mitarbeiter aus Unterfranken, weil er ein Brötchen im Wert von 1,08 Euro gegessen und nicht bezahlt hatte. Auch der Berliner "Fall Emmely", bei dem es um Pfandbons mit geringem Wert ging, erregte Aufsehen. (dpa)

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