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Mit der Änderung soll die Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Ältere sowie der Lärmschutz verbessert werden.

© picture alliance / dpa

Verkehrsministerkonferenz: Künftig Tempo 30 vor allen Kitas, Schulen und Kliniken

Künftig wird wohl vor allen Schulen, Kitas und Kliniken Tempo 30 gelten. Der Bund will eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung prüfen.

Vor Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern könnten bereits von Herbst an leichter Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Das kündigte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag zum Abschluss der Verkehrsministerkonferenz in Heringsdorf auf Usedom an.

Die Länder wollen, dass Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen die Regel wird - und auch, dass für die erleichterte Anordnung die Voraussetzung einer "qualifizierten besonderen Gefahrenlage" gestrichen wird. Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Christian Pegel (SPD), erklärte, der Bund habe angekündigt, diese Bitte der Länder zu prüfen.

Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der Länder nach Angaben des sächsischen Ressortchefs Martin Dulig (SPD) am Donnerstag beschlossen. Damit solle die Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Ältere sowie der Lärmschutz verbessert werden. Bisher habe bei der Einrichtung von 30er-Zonen nachgewiesen werden müssen, dass es sich um Unfallschwerpunkte handelt. Diese Vorschrift sei nun hinfällig. "Mit der Vereinfachung für Tempo-30-Zonen können wir Unfällen vorbeugen und sorgen für mehr Verkehrssicherheit", sagte Dulig. Sachsen hatte sich für die Änderung stark gemacht.

Zudem regten die Landesverkehrsminister an, neben einem Handy-Verbot am Steuer auch das Verbot anderer technischer Geräte wie Tablet oder Diktiergerät festzuschreiben. Pegel sagte, alle denkbaren Ablenkungsmöglichkeiten müssten ausgeschlossen werden. Dobrindt kündigte an, die Forderung werde vom Bundesverkehrsministerium geprüft. Nach seinem "erfahrungsjuristischen" Hintergrund schließe aber das bestehende Verbot auch Tablets und andere Geräte ein. (dpa)

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