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Lörrach und Winnenden. Die Waffenbesitzkarte des Vaters des Täters von Winnenden wurde 1992 ausgestellt. Sie zeigt, dass die sichere Unterbringung der Waffen vorgeschrieben und ein Austritt aus dem Schützenverein meldepflichtig war. Im Bild oben der Abschiedsbrief eines Kindes an den Sohn der Täterin von Lörrach, die ihr Kind erstickt sowie ihren Mann und einen Krankenhauspfleger erschossen hatte. Fotos: Patrick Seeger/dpa, Lars Winkelsdorf

© dpa

Vermeidbare Katastrophe: Polizei hätte Waffen von Amokschützin einziehen müssen

Der Amoklauf von Lörrach mit vier Toten und 18 Verletzten war nach Erkenntnissen der Ermittler zumindest teilweise geplant. Schon vor Jahren hätten die Waffen der Täterin beschlagnahmt werden müssen.

Der Amoklauf von Lörrach mit vier Toten und 18 Verletzten war nach Erkenntnissen der Ermittler zumindest teilweise geplant. In den Räumen der Täterin fand die Polizei eine „außergewöhnliche Menge“ von etwa 50 Litern Nitroverdünnung sowie zehn bis 20 Liter Benzin und mehrere Liter Spiritus. Außerdem wurde bekannt, dass die 41-jährige Rechtsanwältin sich 2006 vergeblich um eine Tätigkeit in der Verwaltung des Krankenhauses beworben hatte, in dem sie am Sonntag um sich geschossen hatte. Wegen einer Fehlgeburt im selben Krankenhaus und einer neuerlichen Schwangerschaft hatte sie vor etwa fünf Jahren Kontakt zu einem Psychotherapeuten.

Seit dem Amoklauf wird auch in der Politik wieder verstärkt über das deutsche Waffenrecht diskutiert. Dabei hätte die Schützin ihre Tatwaffe schon längst nicht mehr haben dürfen: Bereits 1998 war sie aus dem Schützenverein ausgetreten. Die zuständige Waffenrechtsbehörde hätte ihr die Erlaubnis damit entziehen müssen und können, doch dies geschah nicht.

Inzwischen wurde bekannt, dass der Vorgang bei der Waffenbehörde sogar im letzten Jahr bearbeitet wurde: Sabine R. wurde noch 2009 turnusmäßig auf ihre „Zuverlässigkeit“, also mögliche Vorstrafen, überprüft. Die Behörde hatte keine Beanstandungen. Doch an dem fehlenden „Bedürfnis“ – dem eigentlichen Grund für den Waffenbesitz – störte man sich bei dieser Prüfung nicht. Dabei wurde vom Landratsamt sogar die sichere Aufbewahrung der Waffen überprüft, Sabine R. musste darüber einen Nachweis erbringen.

Auf Nachfrage teilte die Polizei in Lörrach dazu mit: „Erst durch die Verschärfung des Waffenrechts im Jahre 2003 sind die Vereine verpflichtet, Mitgliederaustritte zu melden, damit die Behörde die Notwendigkeit eines Waffenbesitzes prüfen kann.“ 1998, als die Frau aus ihrem Verein austrat, war das noch nicht der Fall. Dass sich die Behörde in ihrer direkten Befassung mit dem Altfall demnach ausdrücklich nicht auf das neue Gesetz bezieht, wirft ein Schlaglicht auf die Probleme in Baden-Württemberg mit der Umsetzung seiner Verschärfung und offenbart eine seltsame Rechtsauffassung. Denn tatsächlich bestand die Notwendigkeit zur Prüfung auch schon vor 2003: Bereits in der Bundestagsdrucksache BT 14/7758 stellte die Bundesregierung am 7. Dezember 2001 zur Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse fest: „Dies gilt grundsätzlich auch bei Wegfall des Bedürfnisses (…), wie sich auch aus Artikel 87, Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 ergibt, der den Vertragsstaaten vorschreibt, waffenrechtliche Erlaubnisse bei Wegfall des Bedürfnisses zu widerrufen.“ Dazu wird ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1998 zitiert – aus dem Jahr, in dem Sabine R. aus dem Schützenverein austrat. Der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, bestätigt: „Bereits nach dem früheren Recht gab es eine Bestimmung, wonach bei einem nachträglichen Wegfall der Erlaubnisvoraussetzungen eine Entziehung der Waffenbesitzkarte möglich gewesen ist.“ In Baden-Württemberg scheint das bis heute kaum bekannt zu sein.

Doch auch der Rechtsanwalt Volker Reil von einem Schützenverein in Lörrach bestätigt die Probleme im Waffenrechtsvollzug: „Schon vor 2003 wurden den Schützen Waffenbesitzkarten regelmäßig nur unter der verwaltungsrechtlichen Auflage erteilt, einen Austritt aus dem Verein unverzüglich der Behörde zu melden. Wenn da also behauptet wird, eine Kontrolle über das Fortbestehen des Bedürfnisses sei erst seit 2003 möglich gewesen, dann ist das eindeutig falsch.“ Offenbar ist die nun in Stuttgart vertretene Rechtsauffassung erst seit der Tat vom vergangenen Wochenende entstanden, um Fragen nach der Verantwortung der Behörden entgehen zu können.

Schon nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 warf die Waffenbesitzkarte von Jörg K., dem Vater des Amokläufers, Fragen auf: Bereits 1992 erhielt er für die Tatwaffe die Auflage, dass diese „sicher, d. h. besonders verschlossen aufzubewahren“ sei. Kontrolliert wurde das nie. Dies ist nicht der einzige Fall eines Vollzugsdefizits im Landkreis Waiblingen: In diesem Sommer wurde ein Erbe vom Landratsamt um Mitteilung gebeten, was mit dem Kleinkalibergewehr seines Vaters geschehen sei. Sofern er die Waffe noch habe, sollte er diese einem Berechtigten überlassen oder zur Vernichtung abgeben. Sein Vater starb schon vor zehn Jahren.

In Bremen wurde vor einigen Wochen ein Erbe einen Karabiner bei der Polizei schlicht nicht los – es gebe dort weder Verwahr- noch eine Transportmöglichkeit, wurde ihm laut einem Bericht des „Weser Kurier“ gesagt. Später hieß es sogar, er dürfe die Schusswaffe gar nicht im öffentlichen Raum transportieren. Erst nach der Berichterstattung gab es demnach in der Bremer Innenbehörde eine „interne Manöverkritik“, eine Entschuldigung – und den Aufruf, nicht gebrauchte Waffen sehr wohl bitte der Polizei zu übergeben.

Das Landratsamt Heidelberg suchte 2009 nach der Waffenrechtsverschärfung infolge des Amoklaufs von Winnenden Waffenkontrolleure als geringfügig Beschäftigte. Ein eigener Pkw war dabei übrigens ausdrücklich erwünscht.

Für die Grünen im Stuttgarter Landtag ein Skandal: „Die fehlenden Sachbearbeiter mit 400-Euro-Jobbern zu ergänzen, zeigt die skandalösen Schwächen im Gesetzesvollzug“, so Uli Sckerl, Innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Die Landesregierung habe die Kommunen damit allein gelassen. In Hamburg erklärte Hauptkommissar Niels Heinrich, Leiter der Dienststelle Zentrale Waffenangelegenheiten 2009, dass es seit Schaffung der Behörde in dem Stadtstaat keine Straftat mit legalen Waffen mehr gegeben habe. Sckerl fordert daher Verbesserungen beim Gesetzesvollzug und meint: „Über Gesetze zu sprechen wäre falsch, diese Vorhaben dauern Jahre, wir müssen aber jetzt handeln und brauchen ein Sofortprogramm.“ Er fordert „eine einheitliche Ausbildung und die Gewährleistung gleichbleibender Qualitätsstandards bei der Umsetzung des Waffenrechts“. Volker Reil stimmt ihm zu: „Wir als Schützen wollen auch keine Amokläufe mehr, wir wollen funktionierende Behörden.“ Wolfgang Wieland, im Bundestag für die Grünen zuständig für Waffenrecht, bleibt skeptisch: „Unten, bei den Behörden, kann zu wenig von dem umgesetzt werden, was im Gesetz steht. Ich habe wenig bis gar keine Hoffnung, dass sich dies ändern wird.“ mit cwe

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